Menschen gehen zum Wahllokal
APA/AFP/Alex Halada
Beschluss

29. September als Wahltermin fix

Der Termin für die Nationalratswahl am 29. September ist nun auch formal fixiert. Der dafür notwendige Beschluss fiel Mittwochfrüh im Ministerrat. Unmittelbar danach bestätigte der Hauptausschuss des Nationalrats die Verordnung einstimmig.

Die Verordnung legt den Stichtag der Wahl mit 9. Juli fest. Zwischen Stichtag und Wahltag müssen mindestens 82 Tage liegen, damit wird am letzten Sonntag im September gewählt. Nach den nun erfolgten Beschlüssen muss die Wahl bis spätestens 8. Juli im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ ausgeschrieben werden.

Mit dem Stichtag beginnen dann die formalen Vorbereitungen für die Nationalratswahl. Ab diesem Tag werden auch auf den Gemeindeämtern und Magistratischen Bezirksämtern Unterstützungserklärungen für Parteien beurkundet, die bei der Nationalratswahl antreten wollen – und nicht die Unterstützung von mindestens drei Abgeordneten haben.

Auch Grüne müssen Unterschriften sammeln

Kleinparteien, die nicht drei Abgeordnete unterzeichnen lassen können, müssen für ein österreichweites Antreten in den Sommerferien 2.600 Wahlberechtigte zur Unterschrift bewegen. Das betrifft heuer auch die Grünen, die 2017 aus dem Nationalrat ausgeschieden sind.

Sie alle müssen genügend Wahlberechtigte dazu bewegen, persönlich auf das Gemeindeamt bzw. zum Magistrat zu gehen, dort eine (mitgebrachte) Unterstützungserklärung zu unterschreiben, von der Behörde bestätigen zu lassen und ihnen diese dann zeitgerecht zukommen zu lassen. Die Behörde muss bestätigen, dass der oder die Wahlberechtigte am Stichtag im Wählerverzeichnis stand. Deshalb können Unterschriften erst ab dem 9. Juli bestätigt werden.

Unterschiede in den Bundesländern

Für eine österreichweite Kandidatur muss bis 2. August (17.00 Uhr) in jedem Bundesland ein ausreichend unterstützter Landeswahlvorschlag eingereicht werden. Dafür sind je nach Größe des Bundeslandes zwischen 100 (Burgenland, Vorarlberg) und 500 (Wien, Niederösterreich) Unterschriften Wahlberechtigter nötig. Wer auch an der Verteilung der Bundesmandate teilnehmen möchte, muss bis spätestens 12. August einen Bundeswahlvorschlag einbringen. An dessen Spitze steht immer der Spitzenkandidat oder die Spitzenkandidatin einer Partei.