Kommission sieht sexuelle Belästigung in Erl

In der Causa Erl ist die Gleichbehandlungskommission im Kanzleramt zu einer Entscheidung gekommen. Laut „Kronen Zeitung“ wurde festgestellt, dass es sexuelle Belästigung durch Gustav Kuhn gegeben habe. Die Beurteilung ziehe aber keine rechtlichen Konsequenzen nach sich.

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