Gericht: Deutschland muss IS-Angehörige zurückholen

Erstmals hat ein deutsches Gericht entschieden, dass die Regierung in Berlin verpflichtet ist, Angehörige von Kämpfern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nach Deutschland zurückzuholen. Das geht nach Informationen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin von dieser Woche hervor.

Staatliche Schutzpflicht

Mit diesem wird das Auswärtige Amt aufgefordert, unverzüglich die Identität dreier minderjähriger Kinder im syrischen Flüchtlingslager al-Haul feststellen zu lassen und danach diesen und ihrer Mutter die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen. In der im Eilverfahren getroffenen Entscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich „unmittelbar“ auf die im Grundgesetz verankerte „staatliche Schutzpflicht berufen“.

Die Zustände in dem Lager seien eine Bedrohung für das Leben der Kinder. Daher müsse der deutsche Staat tätig werden. In den kurdischen Lagern sollen dem Bericht zufolge Dutzende deutsche IS-Kämpfer, ihre Frauen und eine geschätzt dreistellige Zahl an Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft leben.

Berlin sieht Sicherheitsrisiko

Das Auswärtige Amt hatte sich zuvor bereiterklärt, die acht, sieben und zwei Jahre alten Kinder nach Deutschland zu holen, nicht jedoch deren Mutter. Berlin befürchtet, dass radikalisierte IS-Frauen ein zu großes Sicherheitsrisiko darstellen könnten.

Da in diesem konkreten Fall eine isolierte Rückkehr der Kinder nach Angaben kurdischer Vertreter ohne die Mutter nicht möglich sei, müsse diese ebenfalls nach Deutschland geholt werden, hieß es nun aber in dem Beschluss der Richter. Bei Untätigkeit drohten mindestens den Kindern „schwere, unzumutbare und nicht anders abwendbare Nachteile“.

Die prinzipielle Rechtsfrage, ob erwachsene IS-Anhänger nach Deutschland geholt werden müssen, ließ das Gericht den Berichten zufolge offen. Das Verwaltungsgericht habe dem Auswärtigen Amt generell einen großen Ermessensspielraum bei der Beantwortung dieser heiklen Frage zugemessen.