T: Gesetz für mehr Beteiligung an Umweltrecht in Begutachtung

Die Tiroler Landesregierung hat das neue Aarhus-Beteiligungsgesetz zur Begutachtung freigegeben. Die Gesetzesänderungen betreffen die Bereiche Naturschutz, Jagd und Fischerei. Dem WWF gehen die Gesetzesänderungen allerdings zu wenig weit. Dem Gesetz zugrunde liegt die Aarhus-Konvention. Das Übereinkommen regelt umweltbezogene Themen wie die Information der Öffentlichkeit über Umweltangelegenheiten.

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