Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker
APA/Herbert Pfarrhofer
Parteifinanzen

Reihe von Anzeigen gegen ÖVP und SPÖ

Der Rechnungshof (RH) hat am Freitag die Bilanzen der Parteien für das Wahljahr 2017 veröffentlicht und wird gegen ÖVP und SPÖ eine Reihe von Anzeigen beim Parteiensenat im Kanzleramt einreichen: wegen unzulässiger oder zu spät gemeldeter Spenden und wegen der bekannten Überziehung der Wahlkampfkosten. Letzteres dürfte auch der FPÖ eine Strafe einbringen. Ob nach „Ibiza“ weitere Anzeigen dazukommen, ist noch offen.

Die FPÖ hat die Fragen des RH zwar beantwortet – allerdings äußerst kurzfristig am Freitagvormittag und ohne die nötigen Unterschriften. Daher wurde der blaue Rechenschaftsbericht vorerst nicht veröffentlicht. Ob und welche Verstöße der Rechnungshof in der FP-Bilanz gefunden hat, ist damit noch unklar.

Bekannt ist aus dem der APA vorliegenden Papier aber, dass die Partei im Wahlkampf 2017 statt der erlaubten sieben Millionen Euro 10,7 Millionen Euro ausgegeben hat. Das könnte eine Strafe von bis zu 565.000 Euro bedeuten. Zudem erhielt die FPÖ Spenden in der Höhe von fast 35.000 Euro.

Erstellt werden die Rechenschaftsberichte von Wirtschaftsprüfern, der RH selbst darf die Finanzen der Parteien nicht kontrollieren. RH-Präsidentin Margit Kraker hatte zuletzt erfolglos darauf gedrängt, dass der RH künftig das Recht erhält, die Finanzen der Parteien zu prüfen. Angesichts des „Ibiza-Videos“ hat er aber alle Parteien aufgefordert, ihre Angaben zu Spenden von Vereinen zu prüfen und allenfalls zu ergänzen.

Wahlplakate der ÖVP, SPÖ und FPÖ
APA/Barbara Gindl
Wegen Spenden und Überziehung der Wahlkampfkosten gibt es sowohl gegen die ÖVP als auch gegen die SPÖ Anzeigen

ÖVP droht Strafe von bis zu einer Million Euro

Dass die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze 2017 gesprengt hat, ist ebenfalls bekannt und wurde vom RH nun offiziell gemacht. Die Volkspartei hat vor zwei Jahren fast 13 Mio. Euro ausgegeben – um exakt 5.959.301,71 Euro mehr als erlaubt. Ihr droht nun eine Strafe von bis zu einer Million Euro, wobei hier noch die alte Rechtslage gilt – die heuer verschärften Strafdrohungen kommen noch nicht zur Anwendung.

Die ÖVP musste Parteispenden nachreichen, die im ursprünglichen Bericht fehlten – in Summe 74.000 Euro von drei Vereinen (Modern Society, Freunde der Jungen ÖVP Wien und Vorzugsstimmen für Mandl). Zwei der Vereine werden auch von der Staatsanwaltschaft überprüft.

Spenden in Millionenhöhe

Die SPÖ erhielt für das Wahljahr 2017 insgesamt fast 1,4 Millionen Euro an Spenden. Einzelne Spenden dürften sowohl bei ÖVP als auch SPÖ unzulässig gewesen sein. Die Spenden der ÖVP in Höhe von 4,4 Mio. Euro waren bereits bekannt. Auch durch Sponsoring kamen beide Parteien an eine Menge Geld: Bei der ÖVP waren es rund 424.000 Euro, bei der SPÖ etwa 387.000 Euro.

UPTS

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) ist eine Behörde, die zur Verhängung von Geldbußen und Geldstrafen bei Verstößen gegen bestimmte Regeln des Parteiengesetzes beim Bundeskanzleramt eingerichtet ist. Die Mitglieder sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

Trotz aller Spenden und Sponsorings nahm die ÖVP laut Rechenschaftsbericht Kredite in Höhe von 15 Millionen auf. Im Vergleich: Bei der SPÖ betrugen die aufgenommenen Kredite knapp dreieinhalb Millionen Euro. Die SPÖ bekam dafür mehr als vier Millionen Euro über Mitgliedsbeiträge in die Kassa, bei der ÖVP machte dieser Punkt etwa 1,6 Millionen Euro aus.

Debatte über Gewerkschaften bei SPÖ

Die SPÖ lag mit 7.383.429,95 Euro vergleichsweise moderat über der Siebenmillionengrenze. Sie muss dafür maximal 40.000 Euro bezahlen. Von der SPÖ wollte der RH außerdem wissen, ob Aktivitäten des Pensionistenverbands und der SPÖ-Gewerkschafter (FSG) in die Wahlkampfkosten eingerechnet wurden. Die SPÖ verneinte: Sie sieht insbesondere die FSG-Veranstaltungen vor der Wahl nicht als Teil ihres Wahlkampfs.

Ob diese Rechtsansicht der SPÖ hält, muss nun der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt entscheiden. Der RH geht nämlich davon aus, dass solche Veranstaltungen sehr wohl der Partei zuzurechnen sind. Er wird dem Senat sowohl diese Causa als auch die zu spät bekanntgegebenen Vereinsspenden der ÖVP melden.

Parteinahe Vereine im Visier

Darüber hinaus wird der RH eine Reihe weiterer Verdachtsmomente anzeigen: So könnten über den Verein Tiroler Kinderwelt Landesförderungen in den ÖVP-Wahlkampf geflossen sein. Ein ÖVP-Abgeordneter ist deshalb zurückgetreten. Die Wiener ÖVP-Senioren haben Inserate ihrer Mitgliederzeitschrift nicht gemeldet. Und zwei Bergbahnen haben der ÖVP 10.000 Euro gespendet, obwohl ihr Staatsanteil mit 83 bzw. 52 Prozent klar über den 25 Prozent liegt, ab denen Parteispenden verboten sind.

Sowohl SPÖ als auch ÖVP betrifft eine Causa aus Oberösterreich: Hier hat das Land Seegrundstücke über Jahrzehnte für 73 Cent (zehn Schilling) Jahresmiete an Sozialistische Jugend (Attersee) und Junge Volkspartei (Mondsee) verpachtet. Der Rechnungshof wertet die „nicht marktkonforme niedrige Pacht“ als – seit 2012 illegale – staatliche Parteispende – mehr dazu in ooe.ORF.at.

Spenden durch Kulturvereine?

Außerdem muss sich der Senat mit dem Verein Wiener Kulturservice befassen, der mit der Wiener SPÖ das Donauinselfest veranstaltet. Auch hier vermutet der RH unzulässige Spenden. Die SPÖ hat die Rückzahlung von 2.409 Euro bekanntgegeben, allerdings ging es dabei um eine Verwaltungsstrafe und nicht um Spenden. Auch diesen Verein überprüft die Staatsanwaltschaft. Kulturservice-Präsident Kurt Wimmer bestreitet jedoch eine versteckte Parteifinanzierung.

Auch Wiener ÖVP verteidigte ihren Stadtfest-Verein. Das Stadtfest, so wurde auf APA-Anfrage in der ÖVP betont, verstehe sich als überparteiliches kulturelles Fest für alle Wiener. Nie sei es darum gegangen, ein Parteifest für Funktionäre zu machen. Die Partei sei jedoch „maßgeblicher Kooperationspartner und Unterstützer“ bei der Durchführung des Fests, hieß es in einer Stellungnahme. Der RH kritisierte, dass es zwischen geplanten und geförderten Ausgaben Abweichungen gab und Belege mangelhaft waren. Man habe eine weiße Weste, wurde in der ÖVP versichert – da anders als beim SPÖ-nahen Verein auch nicht ermittelt werde.

Grafik zeigt die Ausgaben der Partei bei der Nationalratswahl 2017
ORF.at; Quelle: APA

Nichts zu befürchten haben NEOS, Grüne und JETZT. Bei ihren Parteispenden stellte der Rechnungshof keine Verfehlungen fest. Die Wahlkampfkosten lagen bei den kleinen Parteien ohnehin im Rahmen: Am meisten gaben die Grünen aus (5,2 Mio. Euro), dann kam NEOS (1,8 Mio. Euro) und JETZT (rund 221.000 Euro). Alle drei blieben damit in den letzten 82 Tagen vor der Wahl weit unter den erlaubten sieben Millionen Euro.

ÖVP klagt SPÖ

Die ÖVP kündigte unterdessen in einer Aussendung an, zusätzlich zum RH eine Anzeige gegen die SPÖ beim UPTS einzubringen. Der Rechenschaftsbericht sei ein weiterer Beleg dafür, dass die SPÖ mit Umgehungskonstruktionen arbeite und tatsächliche Wahlkampfkosten verschleiere, so ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer.

Bei der SPÖ traf das auf Unverständnis: „Wir haben unsere Rechtsansicht klar und deutlich gegenüber dem Rechnungshof dargelegt und werden dies auch dem Parteiensenat gegenüber tun", so SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda in einer Aussendung. Bei der SPÖ gebe es keine unzulässigen Spenden.

Gesamtsummen der Ausgaben von ÖVP und SPÖ des Rechnungshofberichts
ORF.at/Dominique Hammer
Während die ÖVP im Jahr 2017 über 27 Millionen Euro ausgab, waren es bei der SPÖ über 21 Millionen

„Gravierende Mängel“ bei Transparenz

Kritik sowohl an SPÖ als auch an ÖVP kam von NEOS. Man hoffe, dass das das Vorgehen des Rechnungshofs endlich „Licht in die undurchsichtigen Finanzkonstruktionen der Mittelparteien“ bringe. Auch unterstütze man, dass der Rechnungshof als Instrument des Parlaments „alle Prüfrechte bekommt, die er braucht“, so NEOS-Generalsekretär Nikola Donig in einer Aussendung am Freitag.

ÖVP droht Millionenstrafe wegen Überziehung der Wahlkampfkosten

Der Rechnungshof wird gegen ÖVP und SPÖ eine Reihe von Anzeigen beim Parteiensenat im Kanzleramt einreichen.

Rückendeckung erhielt er vom Bundessprecher der Grünen, Werner Kogler: „Die aufgezeigten Verstöße gegen das Parteiengesetz sowie gravierende Mängel bei der Transparenz machen deutlich, dass an Einschau- und Kontrollrechten des Rechnungshofes sowie strafrechtlichen Sanktionen bei Verstößen kein Weg vorbeiführt.“ Auch er kritisierte den „illegalen Umgang“ von ÖVP und SPÖ mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Parteienfinanzierung.

Ähnlich sieht das der Klubobmann von JETZT, Wolfgang Zinggl: Die Anzeige des Rechnungshofs sei „richtig und wichtig“. Der Druck auf die drei großen Parteien dürfe nicht nachlassen, bis dem Rechnungshof volle Einsicht in alle Belege möglich sei.

Korruptionsexperte für striktere Kontrolle

In der ZIB2 sagte der frühere Staatsanwalt und Kabinettschef im Justizministerium, Georg Krakow, der nun im Vorstand von Transparency International tätig ist, dass man bei der Einhaltung der Wahlkampfkostengrenze „strikter“ kontrollieren müsse.

Jurist Georg Krakow übt Kritik am Parteifinanzierungsgesetz

Transparency-International-Vorstand Georg Krakow kritisiert das sanktionslose Parteifinanzierungsgesetz Österreichs.

Die Frage, wo eine Partei anfängt und wo sie aufhöre, sieht Krakow nicht einfach beantwortet. Das neue Gesetz, das im Nationalrat beschlossen wurde, würde den Parteienbegriff als „umfassend“ verstehen. In Wahrheit könne man die Frage letztlich „nur inhaltlich beantworten“: „Dort, wo mit Slogans geworben wird“ beziehungsweise „wo eindeutige Wiedererkennungsmerkmale auftauchen“, dort werde auch für eine Partei geworben, so Krakow. „All diese Kosten gehören aufgenommen und transparent gemacht.“