OeNB-Vizepräsidentin Kolm gewann Verfahren gegen Grüne

Wegen der Verletzung der Unschuldsvermutung müssen die Grünen der FPÖ-nahen Vizepräsidentin des Generalrats der Nationalbank (OeNB), Barbara Kolm, eine Entschädigung von 2.000 Euro bezahlen. Kolm habe ein entsprechendes Verfahren infolge der Berichterstattung über Großspenden an die EU-kritische Allianz der Konservativen und Reformer Europas (ACRE) gewonnen, wie ihr Anwalt heute mitteilte.

Die Grünen forderten im Mai in einer Presseaussendung die Abberufung von Kolm als Vizepräsidentin des Generalrates, nachdem die Spendenaffäre bekanntgeworden war. Darin sei Kolm bereits als „überführt und schuldig hingestellt“ worden, hieß es nun in der Urteilsbegründung.

Weitere Verfahren anhängig

Für die „erlittene Kränkung“ müssen die Grünen Kolm binnen 14 Tagen 2.000 Euro Entschädigung zahlen, zudem muss das Urteil via Aussendung veröffentlicht werden, sagte die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Christina Salzborn, auf APA-Anfrage. Auch die Verfahrenskosten sind von der Partei zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Weitere Verfahren betreffend Äußerungen von Einzelpersonen in Sozialen Netzwerken seien anhängig. Welche Personen oder Parteien das betreffe, wollte Anwalt Christoph Völk gegenüber der APA nicht sagen.

Opposition forderte Rücktritt

Kolm war im März wegen einer Spendenaffäre unter Druck geraten. Personen und Unternehmen aus Kolms Umfeld hatten in den vergangenen Jahren größere Spenden an die rechte europäische Parteienallianz ACRE (AKRE) gemacht. Im Gegenzug sollen von der ACRE Gelder an das von Kolm geleitete Hayek-Institut und das Austrian Economics Center geflossen sein. Kolm betonte in der Causa stets, rechtlich völlig korrekt gehandelt zu haben.

Die Opposition hatte nach den Berichten über die Großspenden umgehend Kolms Rücktritt gefordert. Es stand die Frage im Raum, wieso ein Netzwerk aus Einzelpersonen aus Kolms Umfeld für eine Parteienfamilie spendet, der kein österreichischer Politiker angehört. Ihr sei es darum gegangen, eine „Debatte über freie Märkte und ein offenes Europa zu unterstützen“, sagte Kolm. Die OeNB stellte sich hinter sie.

Zur Spendenaffäre hielt ein OeNB-Sprecher heute gegenüber der APA fest, dass die „Spendenangelegenheiten“ der Vizepräsidentin des Generalrates deren „Privatsache“ seien. Zu Rücktrittsforderungen an Kolm seitens der Opposition habe sich die OeNB nicht geäußert, da das auch nicht in ihrer Kompetenz liege.