Südkorea: Scharfe Gesetze gegen Belästigung durch Chefs

Südkorea hat scharfe Regeln gegen Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz verabschiedet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern drohen im Extremfall auch Haftstrafen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können künftig entsprechendes Fehlverhalten ihrer Vorgesetzten melden – dazu zählt auch das Streuen von Gerüchten. Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz sind in Südkorea weit verbreitet. 70 Prozent der Angestellten sind laut einer Umfrage davon betroffen, berichtete die BBC heute.

Das neue Gesetz verbietet es Arbeitgebern, Angestellte, die einen Fall melden, deshalb zu entlassen. Opfer von Belästigung am Arbeitsplatz können künftig auch eine Entschädigung einfordern, wenn sie deshalb gesundheitliche Probleme bekommen.

Folge des „Nusswutanfalls“ von 2014

Mit Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlichte die Regierung auch Richtlinien, welches Verhalten künftig strafbar ist. Dazu gehört das Streuen von Gerüchten und Verbreiten persönlicher Informationen über Angestellte oder Kollegen ebenso wie etwa, jemanden zum Rauchen, Trinken oder zur Teilnahme an einem Firmendinner zu zwingen.

Das Gesetz soll Fälle von „gapjil“ – Fehlverhalten von Vorgesetzten gegenüber ihren Mitarbeitern – verhindern. Weltweit für Schlagzeilen sorgte in den letzten Jahren etwa der „Nusswutanfall“. Die damalige Vizepräsidentin von Korean Air, Cho Hyun Ah, bedrohte 2014 das Bordpersonal. Der Anlass: Eine Flugbegleiterin hatte Cho Macadamianüsse in einem Sackerl und nicht wie von ihr erwartet in einem Schälchen gereicht. Der Flug von New York nach Seoul hatte sich deshalb verzögert. Cho wurde später verurteilt.