Kassenfusion: Gutachten sieht Einsparung von 300 Mio. jährlich

Die von der geplatzten ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossene Reform der Sozialversicherung soll ein nachhaltiges Kostensenkungspotenzial von 300 Mio. Euro haben, das nach fünf Jahren voll wirksam wird. Die Bandbreite der möglichen Kostensenkung wird laut einem Gutachten zu den ökonomischen Effekten der Sozialversicherungsreform mit 277 bis 337 Mio. Euro jährlich angegeben.

Von Hartinger-Klein in Auftrag gegeben

Das Gutachten, das vom Sozialministerium unter der damaligen FPÖ-Ministerin Beate Hartinger-Klein in Auftrag gegeben wurde, enthält auch eine Schätzung der einmaligen Fusionskosten, die mit 300 bis 400 Mio. Euro taxiert werden. Die amtierende Sozialministerin Brigtte Zarfl hatte diese Zahl zuletzt in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung aus dem Gutachten zitiert, ohne weitere Details zu nennen.

Die Gutachter der Wiener Wirtschaftsuniversität schreiben diesbezüglich von einer „groben Abschätzung“ und einer Zahl, die in etwa dem Ein- bis Eineinhalbfachen des jährlichen Sparpotenzials entspricht, was aus betriebswirtschaftlicher Sicht vertretbar erscheine. Zudem könnten die Fusionskosten durch nicht prognostizierbare positive Einmaleffekte und Einmalerlöse aus der Verwertung von Immobilien noch deutlich reduziert werden, wie es in dem 30-seitigen Papier heißt.

Das jährliche Sparpotenzial errechnet sich laut dem Gutachten aus Kostensenkungen in der Verwaltung, die 95 bis 112 Mio. Euro bringen sollen, aus Optimierungen in der Beschaffung und im Einkauf von Verwaltungsprodukten und Heilbehelfen, die in Summe mit 155 bis 185 Mio. angesetzt wurden, sowie durch gemeinsame IT-Lösungen, deren Potenzial auf 27 bis 40 Mio. geschätzt wird.

Auf eine Quantifizierung möglicher Kostensynergien im operativen Bereich der Sozialversicherungsträger wurde aufgrund fehlender Datenlage verzichtet. Grundsätzlich orten die Gutachter aber auch hier noch mögliche weitere „Ansatzpunkte“.

Sparpotenzial von 1.000 bis 1.500 Vollzeitäquivalenten

Genannt werden etwa „Shared Services“, wechselseitige Spezialisierung und Optimierung der Kapazitätsauslastung in den eigenen Einrichtungen der Sozialversicherungen. Weiters müsste eine Bündelung und Stärkung der Verhandlungsmacht gegenüber den Vertragspartnern, insbesondere den Ärztinnen und Ärzten bzw. der Ärztekammer, einen Kostenvorteil nach sich ziehen, heißt es in der Expertise.

Die Verwaltungskosten der Sozialversicherung wurden für den Zweck der Modellrechnung im Jahr 2017 auf 1,57 Mrd. Euro geschätzt. Umgelegt auf die zu diesem Zeitpunkt 16.000 Vollzeitäquivalente gehen die Gutachter davon aus, dass durch anstehende Pensionierungen und Fluktuation in den nächsten fünf Jahren 1.000 bis 1.500 Vollzeitäquivalente eingespart werden können.