Jährlicher Grundwertecheck für alle EU-Mitgliedsstaaten

Österreich wird sich – wie alle anderen Mitgliedsländer auch – künftig regelmäßig Überprüfungen der Rechtsstaatlichkeit unterziehen müssen. Die für die Einhaltung europäischer Standards zuständige EU-Kommission kündigte heute an, ab sofort einmal im Jahr die Lage in allen Mitgliedsstaaten zu begutachten.

Das neue System werde die „Früherkennung sich abzeichnender Rechtsstaatlichkeitsprobleme erleichtern“, teilte die Behörde in Brüssel mit. Über möglicherweise notwendige Konsequenzen solle dann mit dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten geredet werden.

Polen und Ungarn fühlen sich ungerecht behandelt

Mit dem neuen Verfahren reagiert die EU-Kommission offensichtlich auch auf Vorwürfe von Ländern wie Polen und Ungarn. Diese hatten sich in der Vergangenheit wiederholt darüber beklagt, einseitig im Fokus der Brüsseler Behörde zu stehen. Gegen beide Staaten wurden wegen mutmaßlicher Verletzungen der EU-Grundwerte bereits Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht und Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet. Letztere sollen die Regierungen in Warschau und Budapest unter der Androhung eines Stimmrechteentzugs dazu bewegen, umstrittene Entscheidungen zurückzunehmen.

In Polen geht es um Änderungen von Justizreformen, die nach Einschätzung von Rechtsexperten zu direkter Abhängigkeit der Justiz von der parlamentarischen Mehrheit und dem Präsidenten führen. In Ungarn sind unter anderem Maßnahmen Stein des Anstoßes, die das Aus für die Zentraleuropäische Universität (CEU) bedeutet haben.

„Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich erneut bekräftigt, dass die Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren der EU von entscheidender Bedeutung ist“, kommentierte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans. Die Kommission werde deswegen weiter gegen Angriffe gegen die Rechtsstaatlichkeit kämpfen und dafür „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel“ ausschöpfen.