Erstes Urteil im Missbrauchsfall Lügde

Erstes Urteil im deutschen Missbrauchsfall Lügde: Wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Detmold gestern einen 49-Jährigen zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sich der Mann aus Niedersachsen einer Therapie unterziehen.

In dem Prozess geht es um die Vorfälle auf dem Campingplatz Lügde an der Landesgrenze zum deutschen Bundesland Niedersachsen. Dort sollen über Jahre hinweg mehr als 40 Kinder von Dauercampern hundertfach sexuell missbraucht worden sein.

Der nun verurteilte Mann soll von 2010 bis 2011 in mindestens vier Fällen an Webcam-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern auf dem Campingplatz teilgenommen haben. Das Gericht wertete das Geständnis des bisher nicht vorbestraften Heiko V. bereits am ersten Prozesstag zugunsten des 49-Jährigen.