Konkret verweist der Rechnungshof in seinen Berichten auf das Publizistikförderungsgesetz (PubFG), das Vorgaben über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel enthält. Nähere Regeln finden sich in den Richtlinien, die der im Kanzleramt eingerichtete Beirat erstellt hat. Werden Fördermittel gesetzes- oder satzungswidrig verwendet, müssen Parteiakademien diese an den Bund zurückzahlen. Der RH forderte in seinem Bericht die Bundesregierung konkret auf, eine Rückforderung zu prüfen und gegebenenfalls die Mittel zurückzufordern.
Man werde „sehr genau nachschauen“, meinte Winterstein dazu. Auch Empfehlungen an den Gesetzgeber sprachen die Prüfer aus. So seien etwa in das Publizistikförderungsgesetz klarstellende Bestimmungen zum Verbrauch von zuerkannten Fördermitteln nach letztmaliger Auszahlung aufzunehmen. Zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen konnte Winterstein noch nichts Konkretes sagen. Die dahingehenden Empfehlungen des RH werde man jedenfalls prüfen, kündigte der Regierungssprecher an.
RH: Problematischer Umgang mit Fördergeld
Der RH vermutet, dass die meisten Parteien – bestehende wie nicht mehr aktive – Gelder für ihre Akademien nicht ganz sauber verwendet haben. Konkrete Anhaltspunkte gebe es bei der FPÖ, den Grünen, dem BZÖ und dem mittlerweile aufgelösten Team Stronach (TS), hieß es in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht.
Unter dem Titel „Rechnungshof Österreich kritisiert Intransparenz und Kontrolldefizite bei Förderung für Parteiakademien“. Der RH „empfiehlt der Bundesregierung/dem BKA (Bundeskanzleramt, Anm.) daher, eine Rückforderung zu prüfen und gegebenenfalls die Mittel zurückzufordern“.
Zwar fand sich keine wirkliche Systematik für eine gesetzwidrige Verwendung von Fördergeldern, Kritik gab es aber sehr wohl an einzelnen Vorgängen. So schloss etwa das FPÖ-Bildungsinstitut (FBI) 2015 einen Vertrag für Beratungsleistungen ab. Teil der vereinbarten Leistung war die Beratung der FPÖ im Bereich Europa- und Außenpolitik sowie in parteipolitischen Grundsatzfragen. Die Bezahlung von Beratungsleistungen für die Partei ist laut RH widmungswidrig.
„Umfangreiche Spesen“ bei FPÖ und TS
Außerdem fielen beim FBI bei Veranstaltungen internationaler Bildungsarbeit „umfangreiche Spesen“ an, die in keinem direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung gestanden seien, kritisiert der RH. Die gleiche Kritik geht an das TS, dessen Akademie auch noch über die Auflösung der Partei im Jahr 2017 hinaus bestand.
Grüne sponserten Veranstaltungen
Kritik von den Prüfern gibt es auch an der Bildungswerkstatt der Grünen, die ab 2018 aufgrund des Ausscheidens der Fraktion aus dem Nationalrat keine Mittel mehr erhielt. Diese habe Projekte Dritter wie etwa der Jungen Grünen finanziert, denen keine Kooperation zugrunde lag. Außerdem finanzierte die Bildungswerkstatt laut Bericht in sechs von 80 überprüften Fällen Veranstaltungen, „deren gesetzlich vorgeschriebene Federführung sie nicht innehatte“.
Kartenspiele vom BZÖ
Auch die Zukunftsakademie Österreich des schon lange nicht mehr politisch relevanten BZÖ fiel noch in den Prüfzeitraum. Diese habe im Vorfeld der Nationalratswahl 2013 mit Fördermitteln 16.000 Schreibblöcke und 1.000 Kartenspiele für den Wahlkampf finanziert, heißt es im Bericht. Einer Mitarbeiterin gewährte die Zukunftsakademie eine rechtswidrige Urlaubsablöse. Zudem wurden mit Akademiegeldern unveröffentlichte Umfragen und Kandidatenanalysen um rund 101.000 Euro finanziert.
Die Gesamtförderungen der Parteiakademien stiegen im Prüfzeitraum von rund 10,45 Mio. Euro auf rund 10,50 Mio. Euro, was einer Erhöhung von 0,4 Prozent entspricht. Im Jahr 2017 erhielt das Renner-Institut der SPÖ rund 2,45 Mio. Euro, die Politische Akademie der ÖVP 2,42 Mio. Euro und das Freiheitliche Bildungsinstitut zwei Mio. Euro. Rund 1,6 Mio. Euro gingen an die grüne Bildungswerkstatt, 1,06 Euro an das NEOS Lab. Das TS erhielt 994.582 Euro. Die Liste Pilz bzw. JETZT gab es in dem geprüften Zeitraum noch nicht, sie erhielt folglich „im besagten Zeitraum keine entsprechende Förderung und konnte daher bei dieser Prüfung nicht berücksichtigt werden“, schreibt der RH.
Nicht der erste Hinweis
Konkret verweist er in seinen Berichten zu den einzelnen Parteiakademien auf das Publizistikförderungsgesetz (PubFG), das Vorgaben über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel enthält. Nähere Regeln finden sich in den Richtlinien, die der im Kanzleramt eingerichtete Beirat erstellt hat. „Werden Fördermittel gesetzes- oder satzungswidrig verwendet, müssen Parteiakademien diese an den Bund zurückzahlen.“
Der RH merkt schließlich auch an, dass er schon vor fünf Jahren mangelnde Kontrollrechte kritisiert hat. „Den Umstand, dass die Bundesregierung bzw. das Bundeskanzleramt (BKA) als Fördergeber keine direkten Kontrollrechte – wie zum Beispiel Einsichtsrechte in die Geschäftsgebarung – haben, kritisierte der Rechnungshof Österreich bereits in seinem 2014 veröffentlichten Bericht über die Parteiakademien.“