Migration: Merkel lehnt Sanktionen gegen EU-Staaten ab

In der Debatte über eine Reform des EU-Flüchtlingspolitik hat sich die deutsche Kanzlerin Angela Merkel gegen Sanktionen für EU-Staaten ausgesprochen, die bei der Aufnahme von Migrantinnen und Migranten bremsen. „Das mit den Sanktionen bringt uns ja auch nichts“, sagte Merkel heute in ihrer Sommerpressekonferenz. Man brauche in der EU eine gemeinsame Lösung.

„Immer mit der Keule in der Hand an den Verhandlungstisch zu gehen hat sich nicht bewährt.“ Auch die Mehrheitsentscheidung über den EU-Verteilungsmechanismus für Flüchtlinge habe die EU letztlich nicht vorangebracht, räumte sie mit Blick auf den Widerstand einiger osteuropäischer Länder ein. Sie setze vielmehr auf Bewegung in der Debatte, wenn man einen effektiven Außengrenzschutz in der EU etabliert habe.

Merkel bekräftigte, es könne nicht bei jedem Schiff mit Flüchtlingen erneut über eine Einzellösung verhandelt werden. „Die Seenotrettung ist für uns nicht nur Verpflichtung, sondern sie ist ein Gebot der Humanität“, sagte sie.

Von der Leyen: „Brauchen neuen Start in Flüchtlingspolitik“

Die künftige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte unterdessen an, bei einer Reform der EU-Flüchtlingspolitik Tempo machen zu wollen. „Wir brauchen einen neuen Start in der Flüchtlingspolitik“, sagte sie dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Deshalb wolle sie gemeinsam mit dem künftigen EU-Ratspräsidenten Charles Michel in den europäischen Hauptstädten ausloten, welche Lösungen zumutbar seien. „Mehr Beamte für die Grenzschutzagentur Frontex, mehr Hilfe für Afrika, die Verteilungsfrage – die Instrumente liegen alle auf dem Tisch“, sagte Von der Leyen.

Österreich legt sich nicht fest

Österreichs Bundesregierung will sich indes zu möglichen Änderungen bei den Dublin-Regeln nicht festlegen. Man wolle diesbezüglich auf weitere Details warten, sagte Regierungssprecher Alexander Winterstein.

Man teile von der Leyens Ansicht, dass es bei diesem „schwierigen Thema“ Diskussions- und Handlungsbedarf gebe. Zudem sei das „Teil eines Ganzen“ – gemeinsam mit der Kooperation mit Herkunfts- und Durchzugsländern sowie dem Schutz der Außengrenzen.