Lobbyingregister: Nur eine Anfrage seit 2013

Seit Anfang 2013 können Politikerinnen und Politiker, die von Lobbyisten kontaktiert werden, beim Justizministerium deren Auftraggeber und Aufgabengebiete erfragen. Die Lobbyingagenturen wurden verpflichtet, die entsprechenden Informationen im Lobbyingregister des Ministeriums einzutragen. Abgefragt wurden die Informationen von den dazu berechtigten „Funktionsträgern“ seit der Einführung jedoch nur ein einziges Mal.

Nach Telekom-Affäre und Strasser-Skandal eingeführt

Eingeführt wurde das Lobbyingregister infolge der Telekom-Affäre und des Bestechungsskandals rund um den damaligen ÖVP-EU-Abgeordneten Ernst Strasser. Um die Tätigkeit von Lobbyingagenturen, Firmenlobbyisten, Sozialpartnern und Interessenverbänden transparenter zu machen, wird seit 2013 ein Teil der Informationen über die in Österreich tätigen Lobbyisten im online zugänglichen Register veröffentlicht. Bei Verletzung der Registrierungspflicht drohen Strafen zwischen 10.000 und 60.000 Euro bis zur Nichtigkeit des Lobbyingauftrags.

Angaben dazu, für welche Agentur eine Lobbyistin bzw. ein Lobbyist tätig ist und welcher konkrete Aufgabenbereich vereinbart wurde, sind allerdings nicht öffentlich einsehbar. Dieser Teil des Registers kann nur von „Funktionsträgern“ (also etwa Politikern) eingesehen werden, die von Lobbyisten kontaktiert werden.

Vonseiten der Politik besteht allerdings kein großes Interesse daran. Abgefragt wurde der nicht öffentliche Teil des Registers seit der Einführung nur ein einziges Mal im Jahr 2017, wie das Justizministerium sagte. Auch wurde nach Angabe des Ministeriums bisher keine einzige Strafe wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht verhängt.

Compliance-Beratung ebenfalls mit Startschwierigkeiten

Auch das Interesse an der im März gestarteten Compliance-Beratungsstelle im Parlament hält sich bisher in Grenzen. Die Compliance-Beratung soll Fragen von Abgeordneten offen stehen, ob bestimmte Handlungen mit geltenden Gesetzen und Richtlinien vereinbar sind. Das betrifft vor allem das richtige Verhalten bei Annahme von Geschenken, Bewirtung und sonstigen gelegentlichen oder auch bedeutsameren Vorteilen, wie etwa dem Anbieten einer Stelle während des Mandats.

In Anspruch genommen wurde die neue Beratungsstelle von den Abgeordneten bisher insgesamt genau zehnmal, wie der Sprecher der Parlamentsdirektion, Karl-Heinz Grundböck, berichtete.