Nationalratswahl: Intensivphase für Vorbereitung beginnt

Diese Woche startet die Intensivphase der Vorbereitung der Nationalratswahl: Spätestens am Freitag müssen Kandidaturen bei den Landeswahlbehörden eingereicht werden. Morgen konstituiert sich die Wahlbehörde, am gleichen Tag beginnt die Korrektur der Wählerverzeichnisse. Diese werden in den Gemeindeämter zur Einsicht aufgelegt, bis 8. August kann Einspruch erhoben werden.

Wahlberechtigt sind alle (spätestens am Wahltag 16 Jahre alten) Österreicherinnen und Österreicher in der Gemeinde bzw. dem Wiener Bezirk, in dem sie mit dem Stichtag am 9. Juli ihren Hauptwohnsitz hatten. Tatsächlich wählen darf man dort am 29. September aber nur, wenn man im betreffenden Wählerverzeichnis steht.

Diese Verzeichnisse muss jede Gemeinde vor jeder Wahl erstellen. Mittlerweile werden sie – wie schon bei der EU-Wahl – digital aus dem neuen Zentralen Wählerregister befüllt. Damit ist der Korrekturbedarf kleiner geworden.

In Einzelfällen kann eine Korrektur jedoch noch nötig sein, etwa wenn sich ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte genau am Stichtag an einem Wohnsitz abgemeldet, sich aber erst (was zulässig ist) zwei Tage später an einem anderen Ort angemeldet hat