FPÖ entsandte Hübner erneut in Bundeswahlbehörde

Die FPÖ hält an dem Juristen Johannes Hübner, der 2017 wegen Antisemitismusvorwürfen das Mandat geräumt hat, fest: Sie entsendet ihn wieder in die Bundeswahlbehörde, die aus Anlass der Nationalratswahl am 29. September neu gebildet werden muss. Die Zusammensetzung wurde vom Ministerrat per Rundlauf genehmigt, heute tritt die oberste Wahlbehörde zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Hübner, damals noch Abgeordneter, wurde auch 2017 von der FPÖ nominiert – obwohl er bei der vorigen Wahl auf eine Kandidatur verzichtete, nachdem eine Rede mit antisemitisch konnotierten Anspielungen an die Öffentlichkeit gekommen war.

2018 geriet Hübner neuerlich in die Kritik: Denn er stellte als von der dortigen Regierung – zusammen mit dem FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger – eingeladener Wahlbeobachter einen „Persilschein“ für die umstrittene Parlamentswahl in Kambodscha aus.

Parteien stellen 15 der 17 Beisitzer

Die im Nationalrat vertretenen wahlwerbenden Parteien stellen – nach ihrer Stärke bei der vorigen Wahl – 15 der 17 Beisitzer. Zwei Beisitzer müssen laut Nationalratswahlordnung Richter sein; das sind weiterhin die Wiener OLG-Vizepräsidentin Gabriele Fink-Hopf und Meinrad Handstanger vom Verwaltungsgerichtshof.

Die Grünen, die 2017 aus dem Nationalrat flogen, konnten jetzt nur eine Vertrauensperson nominieren, auch die KPÖ nützte diese (allen wahlwerbenden Gruppen zustehende) Möglichkeit. Vorsitzender der Bundeswahlbehörde und Bundeswahlleiter ist von Gesetzes wegen Innenminister Wolfgang Peschorn. Er hat drei Stellvertreter.

ÖVP schickt Nehammer, SPÖ Brunner

Die ÖVP entsendet Generalsekretär Karl Nehammer, ihren langjährigen früheren Klubdirektor Werner Zögernitz, Rechtsanwalt Karl Schön, den Abgeordneten Wolfgang Gerstl sowie Romed Perfler (Vorstandsmitglied in der Politischen Akademie).

Für die SPÖ sitzen Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Brunner, Raphael Sternfeld (Kommunikationschef der Wiener SPÖ), der stellvertretende Klubdirektor Peter Pointner und Klubsekretärin Monika Juch in der Wahlbehörde.

Die FPÖ-Mitglieder sind neben Hübner Klubdirektor Norbert Nemeth, Klubreferent Heimo Probst und Bundesrat Bernd Saurer. Rechtsanwalt Karl-Arthur Arlamovsky vertritt NEOS. Ebenfalls eine Juristin, Susanne Giendl, entsendet JETZT. Vertrauensperson der Grünen ist Bund-Länder-Koordinator Thomas Sperlich, jene der KPÖ Ingram Riss.

Oberaufsicht über Wahlbehörden

Die Bundeswahlbehörde hat bei allen bundesweiten Wahlen die Oberaufsicht über alle anderen Wahlbehörden. Treffen sie rechtswidrige Entscheidungen und Verfügungen, kann die Bundeswahlbehörde diese aufheben oder abändern – ausgenommen Entscheidungen im Verfahren zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse.