D: Bankenaufsicht durch EZB verfassungsgemäß

Die Europäische Bankenunion, mit der die Aufsicht über wichtige Finanzinstitute im Euro-Gebiet an die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen wurde, ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Das entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht heute. Das Karlsruher Gericht verlangte aber gleichzeitig die strikte Einhaltung der Regeln.

Als Lehre aus der Finanzkrise werden seit 2014 die großen Banken im Währungsraum zentral von der EZB kontrolliert. In Deutschland sind es 21 systemrelevante Kreditinstitute. Rund 1.400 deutsche Banken und Sparkassen stehen aber weiterhin unter deutscher Finanzaufsicht. Für sie bleiben die deutsche Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank zuständig.

Mehrere Kläger hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil damit die im EU-Vertrag von Lissabon festgelegten Kompetenzen unzulässig erweitert worden seien. Die Verfassungsbeschwerden wurden vom Zweiten Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle zurückgewiesen.