„Ibiza-Video“: Prozess von Detektiv Julian H. gegen „Zeit“

Morgen findet in Berlin eine Gerichtsverhandlung in Zusammenhang mit dem „Ibiza-Video“ statt. Der Detektiv Julian H., der als Begleiter der vermeintlichen russischen Oligarchennichte eine Schlüsselrolle gespielt haben soll, hat die deutsche Wochenzeitung „Die Zeit“ geklagt. Er bestreitet Details, die über ihn berichtet wurden, und will nun in einem Prozess eine einstweilige Verfügung erwirken.

FBI- und Suchtgiftvorwürfe

In einem Bericht der „Zeit“ wurde H. als FBI-Detektiv bezeichnet. Außerdem wurde ihm unterstellt, wegen Suchtgiftdelikten mit der Justiz in Berührung gekommen zu sein. Das berichtete der „Standard“ gestern. H.s Verteidiger, der prominente deutsche Medienanwalt Johannes Eisenberg, bestreite, dass sein Mandant jemals für das FBI tätig war. Auch die Suchtgiftvorwürfe verneinte er.

Die „Zeit“ beharrt jedoch auf den Anschuldigungen gegen den 38-jährigen Detektiv. Der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Nabert, der die Zeitung vertritt, sagte zur APA, er habe inzwischen viel neues Material, das er der Vorsitzenden Richterin Katharina Saar in dem Verfahren vor Gericht vorlegen werde.

Im Prinzip gehe es dabei um fünf Punkte, die von den beiden Parteien unterschiedlich gewichtet würden. Ein Punkt betreffe etwa die Frage, ob über die kriminelle Vergangenheit H.s berichtet werden dürfe oder nicht und ob durch Erwähnung von früheren Drogendelikten die Persönlichkeitsrechte von H. verletzt würden. Ein zweiter Punkt betreffe frühere Tätigkeiten von H. – also ob er für das Bundeskriminalamt oder das FBI aktiv gewesen sei.

Keine Äußerung zu Motiv für Videodreh

Ein dritter Punkt beschäftige sich laut Nabert mit der Frage, aus welchen Gründen das „Ibiza-Video“ tatsächlich hergestellt worden sei. Die Darstellung des Wiener Rechtsanwalts Ramin Mirfakhrai, das Video sei zur Bewahrung der Demokratie in Österreich gedreht worden, mache sich H. nicht zu eigen, gleichzeitig sei H. aber nicht bereit, sich zu äußern, warum das Video entstanden sei.

Ein weiterer Punkt betrifft die Frage, ob man in der Berichterstattung darüber schreiben dürfe, ob es möglicherweise strafrechtlich relevant gewesen sei, Abhörgeräte und Videokameras zu verstecken. Ferner geht es um den Wortlaut einer Aussage, die H. in einer Vernehmung im Landeskriminalamt Niederösterreich getätigt habe – nämlich ob, wann und wie lange er mit der Polizei tatsächlich gesprochen habe. „Das sind ganz spezielle, filigrane Details, und die Frage ist, ob H. hier tatsächlich ein rechtlich geschütztes Interesse hat“, sagte Nabert zur APA.