SPÖ will Verbot von Altersdiskriminierung in Verfassung

Die SPÖ will das Verbot der Altersdiskriminierung in der Verfassung verankern. Die Partei hofft, das freie Spiel der Kräfte im Parlament nutzen zu können, um diese Forderung durchzusetzen. Auch für eine bundesweite Kampagne sprachen sich der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried und SP-Pensionistenverbandspräsident Peter Kostelka gestern aus. Zusätzlich soll das Gleichbehandlungsgesetz ausgeweitet und die Gleichbehandlungsanwaltschaft personell aufgestockt werden.

Dass Menschen aufgrund ihres Alters diskriminiert werden, sei eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, zeigte sich Leichtfried überzeugt. 14 Prozent der über 50-Jährigen würden die Diskriminierung bewusst wahrnehmen, dazu kämen viele Fälle, in denen sie unbemerkt geschehe. Deshalb brauche es auch eine bundesweite Kampagne, um ein Problembewusstsein zu schaffen und ein Umdenken in der Gesellschaft herbeizuführen, forderte Kostelka.

Zahlreiche Auswirkungen im Alltag

Als Beispiele für das Problem nannten Leichtfried und Kostelka unter anderem, dass ältere Menschen oft keine Kredite mehr bekommen würden, ihr Konto nicht überziehen dürften und Versicherungsaufschläge zahlen müssten. Auch die Darstellung von älteren Menschen in Medien und Werbung sei häufig diskriminierend.

Aber auch im gesundheitlichen Bereich gebe es Benachteiligungen: Kostelka kritisierte etwa, dass Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchungen für Frauen ab 70 Jahren nicht mehr vorgesehen seien und Blutspenden ab einem gewissen Alter nicht mehr möglich sei. „Die Verrechtlichung ist ein guter Weg, wir erwarten uns aber, dass Gleichbehandlungs- und Volksanwaltschaft entsprechende Unterstützung leisten“, sagte Kostelka.