Experten für Schätzung von Wahlkampfkosten beauftragt

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt (BKA) hat zwei Experten mit der Schätzung der Wahlkampfkosten für die kommende Nationalratswahl beauftragt. Ein diesbezügliches Gutachten muss sechs Monate nach der Wahl veröffentlicht werden. Die Auswahl sei aus 15 Bewerbungen getroffen worden, hieß es gestern.

Gesucht waren ursprünglich drei Experten aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung, Medienwesen sowie Transparenz- und Kampagnenforschung. Die Suche gestaltete sich im Vorfeld allerdings schwierig. Die ursprünglich auf den 31. Juli festgelegte Bewerbungsfrist musste aufgrund zu weniger Bewerber bis 5. August verlängert werden.

Nicht mehr als sieben Mio. Euro

Der Senat hat sich nun, wie dessen Geschäftsstellenleiter Michael Kogler gegenüber der APA sagte, auf lediglich zwei Personen festgelegt, da es nicht gelungen sei, eine Expertin oder einen Experten für Transparenz- und Kampagnenforschung zu finden.

Die zwei ausgewählten Bereichsspezialisten stehen mit Hermann Peyerl als Sachverständigem für das Fachgebiet Wirtschaftsprüfung und Barbara Sommerer für das Fachgebiet Medienwesen fest. Die von Peyerl und Sommerer aktuell zu überwachende Wahlkampfkostengrenze gilt in den letzten 82 Tagen vor der Wahl und somit vom 9. Juli bis zum 29. September.

In diesem Zeitraum dürfen die Parteien jeweils höchstens sieben Millionen Euro ausgeben. Vor zwei Jahren hat die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze mit 13 Mio. Euro erheblich überschritten, auch die FPÖ lag mit 10,7 Mio. Euro deutlich darüber, die SPÖ mit 7,4 Mio. Euro nur leicht. Über die Höhe der dafür fälligen Geldbußen hat ebenfalls der UPTS zu entscheiden.