„Ibiza“: Ermittlungen wegen Steuer und Staatsfeindlichkeit

Zusätzlich zu den bereits bekannten Vorwürfen ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der „Ibiza-Affäre“ auch wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung und des Vorwurfs der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von JETZT an Justizminister Clemens Jabloner hervor, die der APA vorliegt.

Mutmaßliche Verkürzung von Steuern durch Spendenabsetzung

Die WKStA ermittle wegen „Verkürzung der Körperschafts-und Einkommensteuer für das Jahr 2017 durch Absetzung tatsächlich nicht-absetzbarer Parteispenden“. Wie es im Büro von Anfragesteller Alfred Noll (JETZT) hieß, könnte dieser vermutete Tatbestand im Zusammenhang mit der Abwicklung von Spenden über Vereine stehen: Wenn sie Parteispenden abwickeln, könnten sie die Gemeinnützigkeit missbraucht haben und wären daher steuerpflichtig.

Auch dass wegen „Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung“ ermittelt wird, war bisher nicht bekannt. Der Zweck einer solchen Verbindung ist laut §246 Strafgesetzbuch, „auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern“. Nolls Büro dazu: „Wenn Strache und Gudenus ausführen, wie sie Gesetze, die ordnungsgemäße Bestellung von Organen oder ordnungsgemäße Ausschreibungen umgehen, ist eindeutig die Unabhängigkeit (der Republik Österreich, Anm.) erschüttert.“

Keine inhaltlichen Details

Jabloner nahm in der Anfragebeantwortung weder zu inhaltlichen Details noch zu beschuldigten Personen oder Organisationen Stellung. „Die Offenlegung solcher Details würde den weiteren Verlauf der Strafverfahren und das Ergebnis der Ermittlungen beeinflussen und somit die Aufklärung der vorliegenden Strafsachen massiv gefährden“, erklärte der Justizminister. Auch auf die Gründe, warum aufgrund einzelner Tatbestände ermittelt wird, könne er daher nicht eingehen.