Der Ex-FPÖ-Politiker Johann Gudenus
APA/Herbert Neubauer
Klage soll Wiedergabe unterbinden

Gudenus klagt wegen „Ibiza-Videos“

Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus will gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des „Ibiza-Videos“ vorgehen. Er reichte eine zivilrechtliche Klage ein, wie Ö1 am Freitag berichtete. Sein Anwalt will erwirken, dass das Video künftig nicht mehr gezeigt werden darf. Im Hinblick auf Gudenus’ Rolle verweist er auf dessen „Übersetzungstätigkeit“ in den bisher veröffentlichten Sequenzen.

Der Streitwert der Klage beträgt 68.000 Euro. Dem Anwalt, der hinter der Entstehung des Videos stehen soll, wirft Gudenus Täuschung, Missbrauch von Abhörgeräten und den Missbrauch seiner Anwaltsstellung vor. Weiters sieht Gudenus eine Gewinnabsicht, wie aus der Klage hervorgeht: „Mehrfach verkaufte er dieses Video mit hohem Gewinn an verschiedene Erwerber“ – Audio dazu in oe1.ORF.at.

Schimanko verweist auf „Übersetzungstätigkeit“

Gudenus’ Anwalt Heinz-Dietmar Schimanko sagte gegenüber Ö1: „Mein Mandant ist ja Opfer von Stasi-Methoden übelster Sorte, und wir ergreifen jetzt alle rechtlichen Maßnahmen, dass von dem bereits hergestellten ‚Ibiza-Video‘ nichts mehr gezeigt wird.“

Zum „Ibiza-Video“ selbst sagt Schimanko: „Aus den bisher veröffentlichten Sequenzen ergibt sich eigentlich nur eine Übersetzungstätigkeit. Die durchaus problematisch erscheinenden Passagen sind Aussagen des ehemaligen Vizekanzlers Heinz-Christian Strache.“ Wobei relativierende Sequenzen nicht veröffentlicht worden seien, die Strache womöglich entlastet hätten, so Schimanko gegenüber dem ORF-Radio.

Details zu Anbahnung in Klage

In der Klage wird auch geschildert, wie die Anbahnung gelaufen sei, bei der sich Gudenus insgesamt viermal mit der vermeintlichen Oligarchennichte traf: zuerst im Grand Hotel in Wien, wo sie mit vermeintlichen Leibwächtern und einem Mercedes Maybach gekommen sei, dann bei der Besichtigung eines Grundstücks von Gudenus Tage später in einem Restaurant und schließlich beim vierten Treffen auf Ibiza – mit Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.

Szene aus dem belastenden „Ibiza – Videos“ in der Causa Strache
APA/Spiegel/Süddeutsche/Harald Schneider
Gudenus will die Verbreitung des „Ibiza-Videos“ mit einer Klage unterbinden

Klage will Wiedergabe des „Ibiza-Videos“ verbieten

Das Video soll künftig nicht mehr gezeigt werden dürfen, so die Forderung in der am Mittwoch eingebrachten Klage. Darüber hinaus will Gudenus auch eine einstweilige Verfügung erwirken, ebenso wie die Bekanntgabe, wer das Video gekauft hat. Außerdem fordert der Ex-FPÖ-Klubchef Schadenersatz. Zum Streitwert von 68.000 Euro sagte Schimanko: „Das Gesamtausmaß der schädlichen Auswirkung des ‚Ibiza-Videos‘ ist derzeit noch nicht absehbar. Das Ausmaß wird weitaus höher sein.“

Das Video, über das Strache stolperte

Ex-FPÖ-Chef und -Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat in dem geheim aufgezeichneten Video offen Deals mit Staatsaufträgen und mit Wasserprivatisierung angeboten.

Der nun geklagte Anwalt hat sich bisher damit gerechtfertigt, dass es sich um ein zivilgesellschaftliches Projekt gehandelt habe, bei dem investigativ-journalistische Wege beschritten wurden, heißt es. Er habe sich nicht an strafbaren Handlungen beteiligt. Dem wird in der Klage widersprochen: Der Beklagte sei kein Journalist, sondern Anwalt, als solcher habe er Vertrauen hergestellt und dann missbraucht.

ÖVP ortet „Schmutzkübel-Wahlkampf“

Die „Ibiza-Affäre“ sorgt unterdessen auch in der ÖVP für Wirbel. Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen möglichen Zusammenhang zwischen dem „Ibiza-Video“ und dem Schreddern von Festplatten des Kanzleramts durch einen ÖVP-Mitarbeiter prüft. Die ÖVP reagierte empört und ortete „einen unglaublichen Schmutzkübel-Wahlkampf“.

Man habe „mit dem Ibiza-Video und einer möglichen illegalen Parteienfinanzierung der FPÖ nichts zu tun“, hieß es seitens der ÖVP gegenüber der APA. Und es wurden rechtliche Schritte angekündigt: „Wer etwas anders behauptet, wird geklagt.“

Mittwochabend war eine Anfragebeantwortung von Justizminister Clemens Jabloner an NEOS bekanntgeworden, aus der hervorgeht, dass die WKStA einen Konnex zwischen den beiden Affären für möglich hält. Ermittelt wird von der Staatsanwaltschaft ausschließlich gegen den damaligen Mitarbeiter des Bundeskanzleramts; es geht um die Vorwürfe des schweren Betrugs, der Sachbeschädigung und der Datenbeschädigung.

WKStA verteidigt Vorgehen

Cornelia Koller, Präsidentin der Staatsanwälte-Vereinigung, verteidigte das Vorgehen der WKStA am Freitag im Ö1-Mittagsjournal. Es sei alles „völlig korrekt“ abgelaufen, sagte sie. Die WKStA prüfe Inhalte und leite – wenn notwendig – Ermittlungsverfahren ein. Etwas anderes sei nicht passiert.

Dass die ÖVP die Justiz attackiert, sei eine „unfassbare Grenzüberschreitung“, hieß es aus der SPÖ. Die Volkspartei müsse ihre Angriffe auf die Justiz „sofort einstellen und diese arbeiten lassen“, so SPÖ-Wahlkampfmanager Christian Deutsch in einer Aussendung. Die FPÖ findet den Zusammenhang zwischen „Ibiza-Video“ und der Schredderaffäre in der ÖVP unterdessen durchaus „plausibel“. Dass die WKStA das erkannt habe und nun Ermittlungen durchführe, sei „zu begrüßen“, sagte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky in einer Aussendung.

Kokain und versuchte Erpressung

Auch weitere Details zu den Verdachtslagen im Zusammenhang mit dem „Ibiza-Video“ gehen aus den Anfragebeantwortungen hervor. Unter anderem steht die „Überlassung von Kokain an verschiedene Abnehmer“ im Raum. Auch ein Erpressungsversuch gegen Ex-FPÖ-Chef Strache, dem im Juni mit Veröffentlichung weiterer Videopassagen gedroht wurde, wird untersucht.

Die Behörden vermuten in Sachen Suchtgifthandel ein schwerwiegendes Vergehen. Im betreffenden Paragraf 28a Abs. 1 fünfter Fall des Suchtmittelgesetzes geht es um das Überlassen oder Verschaffen von Suchtgift, was mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

Weitere Details werden nicht genannt. Vor allem, gegen wen ermittelt wird, also wer mit Drogen gehandelt haben soll, geht aus der Beantwortung nicht hervor. Jabloner betonte, wegen der Nichtöffentlichkeit des laufenden Verfahrens keine personenbezogenen Daten herausgeben zu können.