Zehn Monate bedingt für Wiederbetätigung

Beim Landesgericht Salzburg ist heute ein 22-Jähriger wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann war angeklagt, weil er seine Wohnung mit mehreren Nazi-Devotionalien dekoriert haben und Bilder davon per Whats-App an eine Bekannte geschickt haben soll.

Mehr dazu in salzburg.ORF.at