Diskussion über Auswertung von Straches Handydaten

Wer soll, wer darf die Handys und andere Daten der ehemaligen FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus auswerten – das Bundeskriminalamt oder die Korruptionsstaatsanwaltschaft? Um diese Frage ist in den vergangenen Tagen eine justizinterne und politische Diskussion entbrannt. Hintergrund ist die angebliche ÖVP-Nähe von Ermittlern des Bundeskriminalamts.

Für Kritik sorgt nun, dass Vizekanzler und Justizminister Clemens Jabloner eher zugunsten des Bundeskriminalamts eingegriffen habe, wenn er meint, eine Parteimitgliedschaft würde noch keine Befangenheit bedeuten. Jabloner beruft sich dabei laut seiner Sprecherin auf die Bundesverfassung. Dort heißt es: „Den öffentlich Bediensteten ist die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet.“

Vermeintlich salomonische Lösung

Der freiheitliche Sicherheitssprecher Hans-Jörg Jenewein sprach sich gegen eine Auswertung durch das Bundeskriminalamt aus, es seien Datenleaks an die Medien zu befürchten. „Gerade bei einer so prekären Angelegenheit würde ich das soweit wie möglich bei einer Behörde belassen, und das ist die WKStA. Dort ist es, glaube ich, gut aufgehoben“, argumentierte auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim.

In der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dürften sich manche auch wünschen, dass die eigenen IT-Ermittler die Daten auswerten. Doch bei einer Dienstbesprechung mit der Oberstaatsanwaltschaft wurde entschieden: Das Bundeskriminalamt soll die Sicherung der beschlagnahmten Daten abschließen, die Auswertung soll dann in wechselseitiger Abstimmung von Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft erfolgen. Klingt salomonisch, ist aber nicht, was die Staatsanwälte dem Vernehmen nach wollten, berichtete das Ö1-Morgenjournal – Audio dazu in oe1.ORF.at.

„Schaden wiedergutmachen“

Auch JETZT-Abgeordneter Peter Pilz widerspricht der Ansicht Jabloners: „Bei Ermittlungen in einem Strafverfahren geht es ja nicht um die Ausübung politischer Rechte, sondern um dienstliche Verpflichtungen. Und ein ÖVP-Polizist ist mit Sicherheit befangen, wenn er gegen eigene Parteikollegen ermitteln soll. Wenn der Herr Justizminister mit seiner etwas verschwommenen Weisung Schaden angerichtet hat, dann ist es jetzt seine Aufgabe, den Schaden wiedergutzumachen.“ Vom Bundeskriminalamt gab es gegenüber Ö1 keine Stellungnahme.