Rauchverbot: Verfassungsklage der „Nachtgastronomen“ zulässig

Das Bemühen der „Nachtgastronomie“, das Gastrorauchverbot doch noch zu kippen, hat eine erste juristische Hürde genommen: Der beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebrachte Individualantrag ist zulässig, die Bundesregierung wurde vom VfGH zu einer Stellungnahme aufgefordert, berichteten die Wirte heute. Das wurde von Andrea Martin, Leiterin des Büros der VfGH-Präsidentin, bestätigt.

Das ehemals von der SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierung geplante, von der ÖVP-FPÖ-Regierung dann wieder aufgehobene und schließlich von allen Parteien außer der FPÖ Anfang Juli wieder beschlossene Gastrorauchverbot ist der Initiative Nachtgastronomie ein Dorn im Auge. Hintergrund sei „die nicht zu Ende gedachte Situation rund um den Schutz der Anrainer“.

„Große Hürde genommen“

Österreichweit sei im Zeitraum 22.00 bis 6.00 Uhr mit bis zu 50.000 Raucherinnen und Rauchern gleichzeitig vor den nachtgastronomischen Lokalen zu rechnen – und das würde zu massiver Lärmbelästigung der Anrainerinnen und Anrainer führen, so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Interessengemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“, die mittlerweile rund 1.800 Unternehmen umfasse. Diese Nachtgastronomie will sich deshalb von normalen Lokalen unterschieden wissen. Dazu wurde der Individualantrag beim VfGH gestellt.

Die Initiative schreibt in ihrer Aussendung, dass der VfGH davon ausgeht, dass der Individualantrag „eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“. Laut Martin würden nur ganz offensichtlich aussichtslose Anträge abgelehnt. Das sei aber keinerlei Aussage darüber, welche Aussicht auf Erfolg für die Wirte tatsächlich bestehe.

„Damit ist eine große Hürde genommen, die nur wenige Individualanträge nehmen“, so die Nachtgastronomen. „Prozentuell ist dies richtig“, bestätigte Martin. Zulässig seien nämlich nur jene Individualanträge, für die es keine Möglichkeit gibt, zunächst bei einem ordentlichen Gericht oder einem Verwaltungsgericht eingebracht und behandelt zu werden. Der Verfassungsgerichtshof hat den Individualantrag am 22. August 2019 der Bundesregierung übermittelt, die dazu innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen muss.