Geldschein
ORF.at/Christian Öser
Betriebspension

Ruf nach Garantieleistung statt Minus

Die Pensionskassen erzielen, je nach Strategie und Situation auf dem Finanzmarkt, unterschiedliche Veranlagungserfolge. Manchmal steht auch ein Minus vor dem Jahresergebnis – und als Folge auch vor der Auszahlung. Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert das und fordert eine gesetzliche „Mindestertragsgarantie“, ähnlich wie es sie schon einmal gab.

Die AK begründete ihre Forderung am Sonntag in einer Aussendung damit, dass sich im Vorjahr sechs von zehn Bezieherinnen bzw. Beziehern mit einer Kürzung von durchschnittlich 6,4 Prozent hätten abfinden müssen. Entsprechende Zahlen hatte vor wenigen Tagen der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (PEKABE) veröffentlicht, der zuständige Fachverband in der Wirtschaftskammer (WKÖ) hatte diese allerdings so nicht gelten lassen wollen.

Für die AK stand am Sonntag jedenfalls fest: „Wer eine Firmenpension bezieht, muss sich auf eine stabile Auszahlung verlassen können.“ Daher brauche es „wieder eine gesetzliche Mindestertragsgarantie“, forderte der Präsident der AK Oberösterreich, Johann Kalliauer in der Aussendung. Derzeit müssten die Pensionskassenberechtigten „das volle Veranlagungsrisiko für die von ihnen nicht beeinflussbaren Veranlagungsergebnisse“ tragen. Die Entwicklung an den Börsen war 2018 eher schlecht. Ist auch das Veranlagungsergebnis der Pensionskassen schlecht, komme es „automatisch zu Pensionsverlusten“, so Kalliauer.

Für Wirtschaftskammer nicht nachvollziehbar

Das sei im letzten Jahr leider nicht zum ersten Mal der Fall gewesen, wo die Veranlagungsperformance mit 5,18 Prozent „bereits zum fünften Mal seit Gründung der ersten Kassen im Minus“ (1991) gelegen sei. Über die Kürzungen und deren Ursachen wird seit Tagen debattiert. Die WKÖ hatte die Zahlen als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet und davon gesprochen, dass vielleicht drei Prozent der Verträge prekär seien.

Ein besonders prekärer Fall

Einen einzelnen, besonders prekären Fall schilderten auch die AK bzw. der PEKABE. Die Kürzungen betrugen in manchen Fällen in Summe bereits über 50 Prozent. Eine Pensionistin, die im Jahr 2000 mit 376 Euro zusätzlich in Pension gegangen sei, habe bisher keine einzige Valorisierung erhalten, dafür sei ihr die Pension ganze zwölfmal gekürzt worden. Ihre aktuelle Betriebspension betrage folglich nur noch 154 Euro, was einem Minus von 59 Prozent entspreche.

Garantieleistung abgeschafft

Kalliauer kritisierte in der Aussendung vom Sonntag nun vor allem, dass im Jahr 2003 unter der damaligen ÖVP-FPÖ-Koalition eine verbindliche Mindestperformance der Pensionskassen zugunsten ihrer Aktionäre abgeschafft worden sei. Um die Höhe der Betriebspension sicherzustellen, war per Gesetz zuvor vorgeschrieben gewesen, dass die Kassen im Durchschnitt von fünf Jahren einen jährlich bestimmten Mindestzinssatz garantieren mussten. Wurde dieser Mindestertrag nicht erwirtschaftet, musste die Pensionskasse Geld aus ihrem Eigenkapital zuschießen.

Seit Kurzem mehr Risiko erlaubt

Noch kritischer sei die Lage, nachdem die letzte Bundesregierung unter Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) per 2019 auch die Veranlagungsgrenzen für riskante Produkte (Aktien und Fremdwährungen) abgeschafft und somit das Risiko für die Anspruchsberechtigten ausgeweitet habe. „Die Pensionskassen müssen selber einen Teil des Risikos und bei Veranlagungsverlusten eine teilweise Schadensabdeckung übernehmen. Daher muss die gesetzliche Mindestertragsgarantie wiedereingeführt werden“, forderte Kalliauer. „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, nicht zuletzt weil die Firmenpensionen der Pensionskassen auch steuerlich gefördert sind.“ Aktuell seien die Betriebspensionen „ein brüchiges Zusatzmodell der Altersvorsorge“, resümierte die AK.

Gegenwärtig zählen die Pensionskassen über 947.000 Berechtigte, etwa 105.000 davon beziehen bereits eine Firmenpension. Ende Juni verwalteten die Kassen 23,5 Mrd. Euro Vermögen. Im ersten Halbjahr 2019 war die Performance mit 6,7 Prozent deutlich positiv.