Berlin will Miete auf acht Euro pro m2 begrenzen

Berliner Mieterinnen und Mieter, die in einem vor 2014 gebauten Haus wohnen, sollen künftig monatlich nicht mehr als 7,97 Euro pro Quadratmeter an Kaltmiete zahlen. Das sieht der Entwurf von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) für den geplanten Mietendeckel vor, wie „Berliner Morgenpost“ und „Tagesspiegel“ am Wochenende berichteten.

Der rot-rot-grüne Senat hatte Mitte Juni Eckpunkte für einen Mietendeckel beschlossen, wonach die Mieten fünf Jahre lang eingefroren werden sollen. Die Höhe der Mietobergrenze hatte der Senat in seinem Beschluss noch nicht festgelegt. In vielen deutschen Großstädten, allen voran Berlin, sind die Preise aufgrund von Immobilieinspekulation in den letzten Jahren rasant gestiegen.

Abhängig vom Alter des Hauses

Lompschers Gesetzesentwurf sieht nun laut „Tagesspiegel“ Obergrenzen bereits ab einer Kaltmiete von 3,89 Euro pro Quadratmeter vor. Die Miete für Altbauwohnungen aus der Gründerzeit oder anderer repräsentativer Mietshäuser, die bis 1918 entstanden, dürfte höchstens 6,03 Euro je Quadratmeter kosten. Ab dem Jahr 2014 entstandene Neubauten sollen vom Mietendeckel ausgenommen bleiben.

Den Berichten zufolge legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 17 Quadratmetermieten fest, wobei die jeweilige Obergrenze vom Alter des Hauses abhängt. Dabei geht es nach dem Prinzip: Je älter das Mietshaus ist, desto niedriger die Miete – unabhängig von der Lage des Hauses. Wer mehr bezahlt, kann nach Inkrafttreten des Mietendeckels eine Absenkung verlangen.

Zuschläge bei Modernisierungen

Um Investitionen in den Klimaschutz und andere Modernisierungen zu berücksichtigen, sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in ihrem Entwurf „Zuschläge“ zur jeweiligen Mietobergrenze vor, wie der „Tagesspiegel“ weiter berichtete. Voraussetzung ist, dass in den letzten acht Jahren vor Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes die Modernisierung erfolgte. Der Senat soll bereits am 15. Oktober über das Gesetz abstimmen. In Kraft treten soll es am 1. Jänner 2020.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW warnte vor „dramatischen Folgen eines solchen Deckels“. Vermieter könnten dann kaum noch in ihre Häuser und das Wohnumfeld investieren. GdW-Präsident Axel Gedaschko appellierte „an die vernünftigen Kräfte im Berliner Senat, einzugreifen und sachgerechte Änderungen an dem Entwurf herbeizuführen“. Er fügte hinzu, dass Lompschers Pläne „juristisch unhaltbar“ seien.