Matejka will Gesetz für Religionsneutralität vor Gericht

Die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, drängt auf eine gesetzliche Regelung, die religiöse Neutralität vor Gericht sicherstellt. Diese müsse freilich alle Konfessionen betreffen und nicht nur eine, lehnte sie etwa ein bloßes Kopftuchverbot bei einer Podiumsdiskussion am Forum Alpbach gestern Nachmittag dezidiert ab.

„Was gar nicht geht, ist ein Kopftuchverbot für Richterinnen. Es gilt für alle oder es gilt für niemanden“, formulierte Matejka. Rechtlich würde ein allgemeines Verbot halten, wenn man es diskriminierungsfrei formuliere, vermutet die Richterchefin. Gelten soll es freilich nicht für Beschuldigte oder Zeugen und Zeuginnen.

Standpunkt ihrer Vereinigung sei, dass die religiöse Neutralität des Staats nicht nur die innere Einstellung betreffen solle, sondern auch nach außen klar sichtbar sein müsse. Daher brauche es eine gesetzliche Regelung, mit der Vorschriften für Kleidung und Schmuck geschaffen werde. Das gelte auch für die Gestaltung des Gerichtssaals.

Die „Schwurgarnituren“ sollten im Gerichtssaal nicht mehr sichtbar sein, assistierte Rechtsanwältepräsident Rupert Wolff aus dem Auditorium. Er pocht auf Neutralität nicht nur vor Gericht, sondern bei allen staatlichen Behörden. Matejka drängt ferner auf eine ganz klare Abgrenzung der Richterschaft zur Politik. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei hält sie mit dem Richteramt für unvereinbar.

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