WKStA: Kein Konnex zwischen „Ibiza-Video“ und Schreddern

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat bei ihren Ermittlungen keinen Zusammenhang zwischen der Schredder-Affäre in der ÖVP und dem „Ibiza-Video“, das die FPÖ-Spitzenpolitiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus zu Fall brachte, gefunden. Das berichtete „Die Presse“ heute unter Berufung auf einen Sprecher der Behörde.

„Nach derzeitigem Ermittlungsstand gibt es keinen Zusammenhang“, hieß es demnach. Die „erforderliche Wahrscheinlichkeit“ eines Konnexes, den die WKStA annahm, habe sich im Lauf der Ermittlungen nicht bewahrheitet. Dadurch verliert die WKStA ihre Zuständigkeit in der Schredder-Causa. Der Fall landet nun bei der Staatsanwaltschaft Wien. Diese wird nun überprüfen, ob abseits der „Causa Ibiza“ strafrechtliche Delikte durch das Zerstören der Festplatten erfüllt wurden. Dem „Presse“-Bericht zufolge dürfte es sich dabei um mögliche Delikte wie Betrug, Sachbeschädigung und Datenbeschädigung handeln. Diese Tatbestände waren jedenfalls von der WKStA überprüft worden.

Schreddern an sich üblich

ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer zeigte sich erfreut über die Erkenntnisse der WKStA. „Immer wieder wurde versucht, die Volkspartei in Skandale hineinzuziehen, bei denen es gar keinen Zusammenhang gab“, beklagte der ÖVP-Generalsekretär. „Diese Behauptungen waren frei von Fakten und scheinbar nur dazu da, um uns als Volkspartei erneut mit Schmutz zu bewerfen“, so Nehammer.

Dass das Löschen von Daten, wie es etwa bei den Amtsübergaben erfolgte, legitim ist, hat das Bundeskanzleramt bereits in der vergangenen Woche mittels einiger Anfragebeantwortungen betont. Die Vernichtung von Festplatten durch externe Unternehmen sei ein rechtskonformer Vorgang, hieß es dort von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein. Die Beurteilung, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, falle jedoch nicht in den Vollziehungsbereich der Bundeskanzlerin, hieß es.