ÖVP kündigte rechtliche Schritte gegen „Falter“ an

Die ÖVP will den „Falter“ wegen dessen Berichts über die Wahlkampfkosten der Partei auf Unterlassung klagen. ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer verwies heute auf mehrere Behauptungen des „Falter“, die laut Nehammer nicht der Wahrheit entsprechen. Darunter ist der Vorwurf, die Öffentlichkeit werde bewusst getäuscht. Die im Bericht genannten konkreten Summen wollte die ÖVP aber weder bestätigen noch dementieren.

Für ÖVP „falsche Behauptungen“

Der am Vortag veröffentlichte Bericht „über eine angebliche ‚geheime Wahlkampfkassa‘ in der Volkspartei“ entspreche nicht der Wahrheit, so Nehammer via Aussendung. Er beinhalte „falsche Behauptungen“, etwa, „dass die Volkspartei im laufenden Wahlkampf ‚bewusst‘ die gesetzliche Wahkampfkostenobergrenze überschreite und ‚die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täuscht‘“, sagte der Generalsekretär.

Falsch sei auch, dass die Volkspartei die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof „verbergen“ wolle.

ÖVP schweigt zu genannten Summen

Auf Nachfrage der APA, ob die vom „Falter“ genannten Summen zur Wahlkampffinanzierung korrekt sind, wollte man sich in der ÖVP nicht äußern. Dazu könne man nichts sagen, da man die vom „Falter“ verwendeten Dokumente nicht kenne, sagte ein Parteisprecher. „Wir können nicht beurteilen, ob der Falter bewusst falsche Behauptungen aufgestellt hat oder man verfälschten oder gefälschten Unterlagen aufgesessen ist“, so Nehammer in der Aussendung.

Der ÖVP-Generalsekretär betonte, dass gegenüber dem „Falter“ „die Punkte auch erläutert“ worden seien – „und trotz rechtlich korrekter Erklärung wurden Behauptungen über die Wahlkämpfe 2017 und 2019 in den Raum gestellt, die so einfach nicht stimmen“. Dagegen werde die ÖVP rechtliche Schritte einleiten „und auf Unterlassung klagen“, so Nehammer.