Ukraine hebt Immunität der Parlamentarier auf

In der Ukraine werden Abgeordnete künftig nicht mehr automatisch vor Strafverfolgung geschützt. Präsident Wolodymyr Selenski unterzeichnete heute ein Gesetz, mit dem das aus der Verfassung gestrichen wird.

Damit soll ab 1. Jänner 2020 eine Strafverfolgung ohne Zustimmung des Parlaments möglich werden, teilte das Präsidialamt mit. Ausgenommen von Strafmaßnahmen seien jedoch das Abstimmungsverhalten und Reden der Abgeordneten in der Obersten Rada in der Hauptstadt Kiew.

Die Verfassungsänderung war vergangene Woche mit großer Mehrheit verabschiedet worden. Der seit Mai regierende Selenski erfüllt damit eines seiner zentralen Wahlkampfversprechen.

Sorge vor Missbrauch für politische Zwecke

Wegen der weit verbreiteten Korruption und Vetternwirtschaft hatte sich in Umfragen der überwiegende Teil der Ukrainer wiederholt für die Abschaffung des Schutzes ausgesprochen. Kritiker und Kritikerinnen befürchten jedoch aufgrund des schwachen Rechtssystems, dass Strafverfahren gegen Parlamentarier für politische Zwecke missbraucht werden.

Weiterhin gelten jedoch das Abgeordnetengesetz und die Strafprozessordnung, die einen Schutz von Abgeordneten vorsehen. Diese beiden Gesetze können aber im Parlament einfacher geändert werden als ein in der Verfassung verbriefter Schutz vor Ermittlungen.