OGH: Kindergeld für Krisenpflegeeltern ab 1. Tag

Im Konflikt über den Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch Krisenpflegeeltern hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Fall entschieden, dass den Eltern das Betreuungsgeld ab dem ersten Tag zusteht und nicht erst nach 91 Tagen, wie das unter der ÖVP-FPÖ-Regierung im Gesetz festgeschrieben wurde.

Die AK Niederösterreich, die den Prozess geführt hat, fordert eine gesetzliche Reparatur und will die Ansprüche auch für weitere Betroffene einklagen. „Krisenpflegeeltern leisten eine wichtige und wertvolle Arbeit für die Gesellschaft“, sagte AK-Niederösterreich-Präsident und ÖGB-NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Die aktuelle gesetzliche Regelung bestrafe aber deren „Engagement für Kinder in schwierigen Situationen, weil sie oft gar kein Kinderbetreuungsgeld erhalten“.

„Genau das ist problematisch“

Die Debatte über den Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch Krisenpflegeeltern zieht sich seit rund einem Jahr und hat damit begonnen, dass manche Krankenkassen aufgrund von zwei OGH-Urteilen, die dieses Thema allerdings nur am Rande anschneiden, Krisenpflegeeltern plötzlich kein Kinderbetreuungsgeld mehr zugestanden haben.

Als dieses Problem öffentlich wurde, beschloss die ÖVP-FPÖ-Regierung eine Gesetzesänderung, wonach Krisenpflegeeltern leiblichen Eltern gleichgestellt und damit anspruchsberechtigt sind.

Allerdings wurden sie insofern schlechter gestellt, als ihnen der Bezug erst ab 91 Tagen Betreuung zusteht, leibliche Eltern haben nach 61 Tagen einen Anspruch. „Genau das ist aber für Kriseneltern problematisch, da die Kinder oft nur einige Tage oder Wochen bei der Familie sind und die Krisenpflegeeltern um das Geld umfallen“, kritisierte Wieser. „Fast die Hälfte der Krisenpflegeeltern in Niederösterreich bekommen deshalb kein Kinderbetreuungsgeld.“