Ausschuss: Steuerreform und „Schuldenbremse“ beschlossen

Der Budgetausschuss hat gestern einen Teil der von der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung geplanten Steuerreform auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit NEOS wollen die früheren Regierungsparteien außerdem die derzeit einfachgesetzlich geregelte „Schuldenbremse“ in die Verfassung schreiben. Das dürfte aber im Bundesrat scheitern. Die Tabaksteuer wird ab 2020 jährlich erhöht.

Höhere Negativsteuer geplant

Wegen der nach der „Ibiza-Affäre“ von der ÖVP ausgerufenen vorgezogenen Neuwahl bleibt die Steuerreform vorerst Stückwerk. Umgesetzt wird nur ein Teil der vereinbarten Maßnahmen. Konkret sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten mit geringen Einkommen durch eine höhere Negativsteuer entlastet werden. Unternehmer und Bauern erhalten die Entlastung unabhängig vom Einkommen: Ihnen werden die Krankenversicherungsbeiträge pauschal gesenkt (um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent).

Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro erhalten zusätzlich zur regulären Negativsteuer bis zu 300 Euro pro Jahr zurückerstattet („Sozialversicherungsbonus“), für Pensionistinnen und Pensionisten steigt die Negativsteuer von 110 auf 300 Euro jährlich – das wird auch von der SPÖ begrüßt. Die Neuregelung tritt zwar 2020 in Kraft, das Geld wird aber erst im Nachhinein ausgezahlt – erstmals also 2021.

ÖVP, FPÖ und NEOS stimmen für „Schuldenbremse“

Mit der „Schuldenbremse“ soll unterdessen die Einhaltung der EU-Budgetvorgaben zur verfassungsrechtlich abgesicherten Verpflichtung werden. Demnach dürfte das jährliche Defizit des Bundes maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen, jenes von Ländern und Gemeinden maximal 0,1 Prozent. Derzeit ist das einfachgesetzlich sowie im Finanzausgleich geregelt.

Hier stimmte NEOS mit ÖVP und FPÖ – für die benötigte Zweidrittelmehrheit im Nationalrat muss sich noch ein fraktionsloser Abgeordneter anschließen. Weil das geplante Verfassungsgesetz den Ländern und Gemeinden fixe Obergrenzen für die Neuverschuldung vorschreiben würde, braucht die „Schuldenbremse“ aber auch im Bundesrat eine Verfassungsmehrheit. Dort verfügen SPÖ und Grüne aber über die nötige Sperrminorität von mehr als 21 Mandaten. Sie haben bereits angekündigt, das Vorhaben zu blockieren, weil sie die Schuldenbremse für einen Irrweg halten, der dem Staat die Möglichkeit nehme, auf neue Herausforderungen flexibel zu reagieren.

Reform der Finanzverwaltung beschlossen

Schließlich hat der Budgetausschuss noch den Weg freigemacht für die Reform der Finanzverwaltung: Die 40 Finanzämter und neun Zollämter werden ab 1. Juli 2020 zu drei Behörden mit Zuständigkeit für das gesamte Bundesgebiet zusammengefasst: das „Finanzamt Österreich“, das „Finanzamt für Großbetriebe“ und das „Zollamt Österreich“. Außerdem soll es ein „Amt für Betrugsbekämpfung“ geben, das für Finanzpolizei, Steuerfahndung und Finanzstrafen zuständig ist.

Lob von ÖVP und FPÖ, Kritik von SPÖ

Lob für die geplanten Maßnahmen kam erwartungsgemäß von den früheren Regierungsparteien ÖVP und FPÖ. „Geringverdiener werden durch unsere Maßnahmen massiv entlastet“, sagte ÖVP-Fraktionschef August Wöginger. „Diese Steuerreform trägt ganz klar die Handschrift der FPÖ“, freute sich FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs. SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer kritisierte dagegen, dass Selbstständige und Bauern die Entlastung schon 2020 spüren, Arbeitnehmer aber erst 2021, und dass bei Ersteren auch Spitzenverdiener entlastet werden.