Verfahren gegen Jean-Marie Le Pen wegen Veruntreuung

Gegen den Gründer der rechtsextremen französischen Partei Front National, Jean-Marie Le Pen, ist ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder der EU eingeleitet worden. Der 91-Jährige sei mehr als vier Stunden lang von zwei Pariser Untersuchungsrichtern zu den Vorwürfen befragt worden, teilten seine Anwälte gestern der Nachrichtenagentur AFP mit.

Le Pen war bereits im April zu den Vorwürfen befragt worden, hatte sich aber geweigert, vor Untersuchungsrichtern auszusagen. Dabei berief er sich auf seine damalige Immunität als Mitglied des Europäischen Parlaments. Das EU-Parlament hob seine Immunität auf Veranlassung eines französischen Gerichts im März jedoch auf.

Le Pens ehemalige Partei steht im Zentrum einer Scheinbeschäftigungsaffäre im EU-Parlament. Insgesamt knapp sieben Millionen Euro sollen die Rechtspopulisten im Zeitraum 2009 bis 2017 veruntreut haben. Le Pen und 16 andere EU-Abgeordnete sollen Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten bezahlt haben, obwohl diese in Wirklichkeit Parteiaufgaben übernahmen.

Auch gegen Marine Le Pen ermittelt

Die Untersuchungsrichter vermuten ein bewusstes und abgestimmtes „Veruntreuungssystem“. Auch gegen Jean-Marie Le Pens Tochter Marine wurden in diesem Zusammenhang bereits Ermittlungen eingeleitet.

Jean-Marie Le Pen führte den Front National von 1972 bis 2011, von den 1980er Jahren an bis zum Sommer dieses Jahres saß er im EU-Parlament. Der 91-Jährige wurde bereits mehrfach wegen Anstachelung zum Hass und Leugnung von Kriegsverbrechen der Nazis verurteilt.

Im Jahr 2015 nahm seine Tochter Marine Le Pen das zum Anlass, ihn aus der Partei Front National auszuschließen. Mittlerweile benannte sie die Partei in Rassemblement National (Nationale Sammlungsbewegung) um.