Neuauflage von Prozess gegen Grünen-Kandidatin Maurer

Der vieldiskutierte Prozess um die Privatklage gegen die Grünen-Politikerin Sigrid Maurer wegen übler Nachrede wird heute in Wien am Straflandesgericht wiederholt. Maurer wurde von dem Besitzer eines Biergeschäftes geklagt, weil sie ihn als Absender obszöner Nachrichten titulierte. Er bestritt, der Verfasser zu sein. Das Wiener Oberlandesgericht (OGL) hob das Urteil auf und ordnete eine Neuauflage an.

Sigrid Maurer
APA/Georg Hochmuth

Maurer hatte am 30. Mai 2018 veröffentlicht, dass sie tags zuvor von dem Craft-Beer-Shop-Betreiber via Facebook-Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Userinnen und Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen, und der Mann wurde mehrfach bedroht.

Der Mann klagte Maurer und behauptete, auch anderen Lokalbesuchern sei sein PC samt Facebook-Account zur Verfügung gestanden. Im Oktober 2018 wurde Maurer wegen übler Nachrede zu 150 Tagsätzen je 20 Euro, also 3.000 Euro, verurteilt, die sie an den Staat hätte zahlen müssen. Weitere 4.000 Euro für die „erlittene Unbill“ sollten an den Kläger gehen. Diesen Spruch hob das OLG auf.