„Falter“ wurde ÖVP-Klage zugestellt

Die von der ÖVP beim Handelsgericht Wien eingebrachte Unterlassungsklage gegen den „Falter“ ist der Wochenzeitschrift zugestellt worden. Der „Falter“ habe nun vier Wochen Zeit für eine Klagebeantwortung, schreibt das Blatt in seiner aktuellen Ausgabe. Drei Behauptungen solle die Zeitschrift künftig unterlassen, fordert die ÖVP in ihrer Klage.

Nicht mehr behaupten dürfe der „Falter“, dass die ÖVP heuer bewusst die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro plane, dass die ÖVP die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täusche und dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen wolle.

Keine einstweilige Verfügung

Die ÖVP fordert den Widerruf dieser Behauptungen, eine entsprechende Veröffentlichung sowie Kostenersatz. Eine einstweilige Verfügung habe die ÖVP aber nicht beantragt, schreibt der „Falter“. Betont wird von der Zeitschrift auch, dass kein zitiertes Dokument in der Klage in Zweifel gezogen werde und der Vorwurf, der „Falter“ habe manipulierte Daten verwendet, nicht erhoben werde.

Weiters berichtet der „Falter“, dass das Bundeskriminalamt angefragt habe, ob Redakteure als Zeugen im Ermittlungsverfahren wegen des von der ÖVP beklagten Hackerangriffs zur Verfügung stehen würden. Unter Verweis auf das Redaktionsgeheimnis habe der „Falter“ das abgelehnt.

18,2 Millionen Euro Verbindlichkeiten

Noch etwas detaillierter als bisher geht die Wochenzeitschrift in der aktuellen Ausgabe auf die Finanzen der ÖVP ein. Laut einer aktuelleren Version des Dokuments „Finanzplanung 2019–2024“ steht die ÖVP derzeit mit 18,2 Millionen Euro bei den Banken in der Kreide.

Per 31. August habe die ÖVP ihre Verbindlichkeiten bei Banken zwar auf 11,2 Mio. Euro gesenkt, für den laufenden Wahlkampf habe die Partei aber einen neuen Kredit über sieben Mio. Euro aufgenommen. Bis 2024 sollen die Verbindlichkeiten laut Finanzplan abgezahlt sein.