Fahrradzusteller bekommen „weltweit ersten“ KV

Die Sozialpartner haben sich gestern laut eigenen Angaben auf den „weltweit ersten“ Kollektivvertrag (KV) für Fahrradzustellerinnen und Fahrradzusteller geeinigt. Ab 1. Jänner 2020 gibt es neben einem Basislohn auch Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld.

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