Nationalrat: Indirektes Comeback der Aktion 20.000

Die Aktion 20.000 kommt zwar nicht in der ursprünglichen Form zurück, Langzeitarbeitslose über 50 werden aber wieder verstärkt gefördert. Das wurde heute Abend im Nationalrat auf rot-blaue Initiative gegen die Stimmen von NEOS beschlossen.

Vorgesehen ist, dass bis zu 50 Millionen aus dem Budgethaushalt für Menschen über 50 eingesetzt werden, die arbeitslos sind. Die genaue Ausgestaltung der Förderung übernimmt das AMS, erläuterte Initiator Josef Muchitsch von der SPÖ.

Die ÖVP, die stets Skeptikerin der von der ÖVP/FPÖ-Regierung sistierten Aktion 20.000 war, welche sich auf geförderte Plätze im öffentlichen Bereich konzentrierte, stimmte zu, da nun mehr Jobs in der Privatwirtschaft gefördert werden könnten. Die Aktion 20.000 habe zu hohe Kosten bei fehlender Nachhaltigkeit gehabt, sagte die Abgeordnete Tanja Graf.

Mehrheit für Möglichkeit des Lehrabschlusses für Asylwerber

So sah das auch die freiheitliche Mandatarin Dagmar Belakowitsch, die sich freute, dass nun keine künstlichen Jobs geschaffen würden, sondern solche auf dem ersten Arbeitsmarkt. Ex-Sozialminister Alois Stöger verteidigte hingegen die Aktion 20.000, habe diese doch mehr als 3.900 älteren Langzeitarbeitslosen eine Perspektive gegeben.

Zweites Thema der Debatte waren Asylwerberinnen und Asylwerber, die nach dem Geschmack der Mehrheit des Hauses künftig jedenfalls ihre Lehre abschließen können sollen. Vorerst wurden dazu bloß unverbindliche Entschließungsanträge angenommen.

Finanzverwaltung wird neu organisiert

Beschlossen wurde hingegen die Neugestaltung der Finanzverwaltung, gegen die Stimmen von SPÖ und JETZT, die die Schließung von Dienststellen im ländlichen Raum bzw. parteipolitische Postenbesetzungen befürchten.

Die 40 Finanzämter und neun Zollämter werden ab 1. Juli 2020 zu drei Behörden mit Zuständigkeit für das gesamte Bundesgebiet zusammengefasst: das „Finanzamt Österreich“, das „Finanzamt für Großbetriebe“ und das „Zollamt Österreich“. Außerdem soll es ein „Amt für Betrugsbekämpfung“ geben, das für Finanzpolizei, Steuerfahndung und Finanzstrafen zuständig ist.