183 Abgeordnete stehen zur Wahl, für voraussichtlich fünf Jahre. Die vergangene Legislaturperiode dauerte keine zwei Jahre. Ein von SPÖ, FPÖ und JETZT unterstützter Misstrauensantrag gegen die gesamte Bundesregierung entzog dem Kabinett des damaligen Kanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) das Vertrauen – ein Vorgang, den es in der Zweiten Republik zuvor noch nie gegeben hatte.
Zusammengesetzt wird der Nationalrat nach dem Verhältniswahlrecht. Die Hürde für den Einzug: Eine Gruppierung muss entweder ein Direktmandat in einem der 39 Regionalwahlkreise oder vier Prozent der Stimmen (das sind rund 202.000 Stimmen) österreichweit erringen.
Fünf Listen in den Ländern
Gewählt werden nicht einzelne Kandidaten, sondern Parteien. Bundesweit treten die ÖVP, die SPÖ, die FPÖ, NEOS, JETZT, die KPÖ, die Grünen und der Wandel an. In einzelnen Bundesländern stehen zudem die Christliche Partei (CPÖ, Burgenland), das BZÖ (Kärnten), die Sozialistische LinksPartei (SLP, Oberösterreich), Gilt (Tirol und Vorarlberg) und die Bierpartei (BPÖ, Wien) zur Wahl.

Die Parteien und Listen mussten dafür für drei Ebenen (Bund, Land und Regionalwahlkreis) Listen ihrer Kandidaten und Kandidatinnen einreichen. Die von einer Partei eroberten Mandate werden nach der Wahl diesen Kandidatinnen und Kandidaten zugewiesen – und zwar in der Reihenfolge, in der sie auf diesen Listen stehen. Es sei denn, ein Kandidat oder eine Kandidatin bekommt genug Vorzugsstimmen.
Briefwahl immer beliebter
Verteilt werden die 183 Mandate nicht auf einmal, sondern auf drei Ebenen: Zunächst bekommen Parteien, die genug Stimmen dafür haben, Direktmandate in den 39 Regionalwahlkreisen. Dann werden in jedem Bundesland Landesmandate verteilt – und die dabei übrig bleibenden Restmandate gehen an Kandidaten der Bundeslisten. Die Zahl der pro Land bzw. pro Regionalwahlkreis zu vergebenden Mandate wird auf Basis der Volkszählung aus dem Jahr 2011 festgelegt.
Wie werden aus Stimmen Mandate?
Die ZIB2 erklärt, wie die Sitze im Nationalrat vergeben werden.
Am Sonntag werden bundesweit 10.180 Wahllokale ihre Türen öffnen – drei Viertel davon sind barrierefrei. In manchen kann man bereits um 6.00 Uhr seine Stimme abgeben. Um 7.00 Uhr hat schon mehr als die Hälfte der Wahllokale österreichweit offen. Spätestens um 17.00 Uhr werden die Türen wieder geschlossen, zum Beispiel in Wien und in Taxenbach (Salzburg). In Vorarlberg haben die Wählerinnen und Wähler für die Stimmabgabe lediglich bis 13.00 Uhr Zeit. Damit ist Vorarlberg das erste Bundesland, von dem ein Ergebnis vorliegt.
Wählen konnte man auch schon vor dem Sonntag – per Briefwahl. Sie erfolgt ohne Wahlbehörde – der Stimmzettel wird wann und wo auch immer ausgefüllt, in das beigefügte Kuvert gesteckt, auf der Wahlkarte unterschrieben und der Wahlbehörde vor oder am Wahltag übermittelt.
Hinweis
Die Wahlberichterstattung in ORF2 beginnt um 16.00 Uhr. Um 19.30 Uhr ist die Runde der Spitzenkandidatinnen und -kandidaten geplant – mehr dazu in tv.ORF.at.
ORF.at begleitet den Wahltag ab 16.30 Uhr mit einem Liveticker – samt Bildern und Videos aus den Wahlzentralen der Parteien.
Die Wahlkartenwahl bietet zudem Reisenden, Ausflüglern und Nebenwohnsitzern die Möglichkeit, ein „fremdes“ Wahllokal aufzusuchen. Aber die Stimmabgabe damit ist nur am Wahlsonntag vor einer Wahlbehörde möglich – und zwar in einem speziell dafür eingerichteten Wahllokal, von denen es pro Bezirk mindestens eines geben muss.
Eine Wahlkarte, zwei Töpfe
Gibt der oder die Wahlberechtigte seine Wahlkarte am Wahlsonntag in einem Wahllokal ab, kann sie in zwei verschiedenen Töpfen landen. Den Unterschied macht dann die Unterschrift: Sobald auf der Wahlkarte die eidesstattliche Erklärung unterschrieben ist, gilt sie als Briefwahl. Ohne Unterschrift auf der Wahlkarte kann sie nur der Wahlberechtigte selbst abgeben – und zwar nur am Sonntag in einem Wahlkartenwahllokal. Denn dann ist man für die Wahlbehörde Urnenwähler.

Ausgezählt werden die Wahlkarten de facto in drei Tranchen: ein geringer Teil bereits am Sonntag – nämlich jene, die im eigenen Regionalwahlkreis abgegeben wurden. Am Montag werten die Bezirkswahlbehörden die „klassische“ Briefwahl und die im eigenen Wahlkreis abgegebenen Wahlkartenstimmen aus – und erst am Donnerstag die Landeswahlbehörden jene Wahlkarten- und Briefwahlstimmen, die am Sonntag in „fremden“ Wahlkreisen gelandet sind. Das heißt, ein komplettes Ergebnis gibt es erst am Donnerstagabend. Das geschieht so spät, weil die Wahlkarten zwischen den 39 Wahlkreisen hin- und hergeschickt werden müssen. Denn jede Stimme muss einem Bewerber aus dem Regionalwahlkreis zugutekommen, in dem der Wähler lebt.
Wahl kostet 20 Millionen Euro
Auf dem Stimmzettel muss die Wahlbehörde klar erkennen können, welche Partei man im Nationalrat sehen will und allenfalls welchen Kandidatinnen und Kandidaten man eine Vorzugsstimme gibt. Diese müssen der gewählten Partei angehören. Stimmensplitting ist nämlich verboten, es dürfen nur eine Partei und nur Vorzugsstimmenkandidaten derselben Partei gewählt werden. Andernfalls gilt die Stimme für die gewählte Partei, die Vorzugsstimmen sind ungültig. Vergeben werden dürfen maximal drei Vorzugsstimmen – für Regionalwahlkreis, Landesliste und Bundesliste.

Den Bund kostet die Nationalratswahl insgesamt rund zehn Millionen Euro, einen Teil davon erhalten Gemeinden und Städte als Pauschalentschädigung. Nach Angaben des Gemeindebunds müssen diese aber weitere zehn Millionen aus eigener Tasche zahlen. In Summe kostet die Neuwahl also rund 20 Millionen Euro.
Hochrechnung kurz nach 17.00 Uhr
Richtig spannend wird es am Wahltag erst am Nachmittag. Die letzten Wahllokale schließen um 17.00 Uhr, dann dauert es nicht lange, bis die ersten Hochrechnungen erstellt sind. Die Hochrechner ARGE Wahlen und SORA gehen davon aus, dass sie zwischen 17.00 Uhr und 17.15 Uhr erste Prognosen veröffentlichen – und zwar recht genaue. Denn da ist schon mehr als ein Drittel der Stimmen ausgezählt. Es wird erwartet, dass der Wahlausgang inklusive Briefwahlschätzung kurz nach Wahlschluss mit einer Schwankungsbreite von rund zwei Prozentpunkten vorhergesagt werden kann.
Aufgaben des Nationalrats
Der Nationalrat ist zusammen mit dem Bundesrat für die Bundesgesetzgebung verantwortlich und übt Kontrollfunktionen aus. Er prüft die Arbeit der Regierung durch Anfragen sowie in U-Ausschüssen und kann Regierungsmitgliedern das Vertrauen entziehen und ihre Amtsenthebung erzwingen.
Dennoch können da noch wichtige Frage offenbleiben, gerade wenn das Ergebnis knapp liegt. Das gilt vor allem für die Frage, ob die SPÖ oder die FPÖ Platz zwei erreicht. Sollte es ganz eng hergehen, könnte sogar nach Auszählung der Urnenwahl am Sonntagabend noch nicht hundertprozentig feststehen, welche Partei welchen Platz innehat.
Grund dafür ist jener Teil der Briefwahlstimmen, die erst am Montag bzw. Donnerstag nach der Wahl ausgezählt werden und die insgesamt voraussichtlich mehr als 15 Prozent der gültigen Stimmen ausmachen werden. Am Sonntagabend, üblicherweise ca. 19.30 Uhr, wird Innenminister Wolfgang Peschorn dann das vorläufige Ergebnis der Urnenwahl verkünden. Darin nicht enthalten ist der Großteil der Wahlkarten.