Spanien: 127.000 sephardische Juden wollen Staatsbürgerschaft

Im Mittelalter gab es auf der Iberischen Halbinsel und damit auch dem heutigen Spanien eine florierende jüdische Gemeinschaft. Diese wurde aber 1492 mit dem Alhambra-Edikt zerschlagen: Die Juden und Jüdinnen – Sepharden genannt – wurden entweder zur Konvertierung zum Christentum oder zur Emigration aus Spanien gezwungen.

Zur Wiedergutmachung dieses historischen Unrechts beschloss Spanien 2015 ein Gesetz, dem zufolge die Nachfahren der Vertriebenen die Staatsbürgerschaft des Landes bekommen können. Denn viele sephardische Jüdinnen und Juden haben die kulturelle Verbindung zu Spanien nie abreißen lassen.

Die meisten Anträge aus Mexiko

Nun endete die Antragsfrist, und der Andrang ist groß: Laut spanischen Medien gingen 127.000 Staatsbürgerschaftsanträge aus aller Welt ein. Die meisten kommen aus lateinamerikanischen Staaten. Ganz vorn ist Mexiko, gefolgt von Venezuela und Kolumbien.

Allerdings müssen sie nachweisen können, dass sie Nachfahren der Jüdinnen und Juden sind, die vor mehr als 500 Jahren ausgewiesen wurden. Zudem müssen sie die Sprache sprechen oder sephardisches Brauchtum pflegen und das von einer speziellen Stelle bestätigen lassen.

Mancherorts wurde das als zu streng kritisiert: So hätten viele Probleme damit gehabt, die notwendigen Dokumente zu finden, weil diese während der Schoah zerstört worden oder verschwunden seien. Das Gesetz sei streng abgefasst worden, damit nicht zu viele Leute ins Land kommen.

Nächste Initiative zur Rückholung

Aktuell ist die sephardische Gemeinde in Spanien rund 45.000 Personen groß. Bereits in der Vergangenheit gab es Initiativen zur Rückholung. Seit Anfang der 90er können Personen sephardischer Abstammung die spanische Staatsbürgerschaft erlangen, indem sie zwei Jahre ununterbrochen in Spanien leben. Allerdings müssen sie bei diesem Verfahren ihre alte Staatsbürgerschaft abgeben. Mit dem neuen Gesetz ist beides nicht mehr notwendig.