EuGH: Facebook muss Hasspostings weltweit löschen

Facebook kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gezwungen werden, Hasspostings und für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen. Das EU-Recht verwehrt es auch nicht, dass eine solche Verfügung weltweit zur Wirkung gelange, entschieden die EU-Richter heute nach einer Klage der früheren grünen Bundessprecherin Eva Glawischnig gegen Facebook.

In dem EuGH-Verfahren (C-18/18) geht es um einen Artikel auf einer Facebook-Seite, auf der neben einem Foto Glawischnigs ein Begleittext („Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben“) veröffentlicht wurde. Auf dieser Facebook-Seite wurden beleidigende Äußerungen gepostet.

Nach einem Gerichtsurteil sperrte Facebook in Österreich den Zugang zu dem ursprünglich geposteten Beitrag. Der Oberste Gerichtshof musste sich schließlich in dem Rechtsstreit mit der Frage befassen, ob und in welcher Form Facebook weltweit aktiv werden muss. Dazu bat das österreichische Gericht den EuGH um Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie.

Gilt für rechtswidrige Beleidigungen

Nach Auffassung der Luxemburger Richter können Onlinenetzwerke von Gerichten dazu verpflichtet werden, als rechtswidrig eingestufte Beleidigungen zu löschen oder zu sperren – und zwar „unabhängig davon, wer den Auftrag für die Speicherung“ gegeben habe.

„Sinngleiche“ Kommentare hingegen müssten ähnlich genug sein, dass sie mit Hilfe „automatisierter Techniken und Mittel zur Nachforschung“ erkannt und herausgefiltert werden können. Das Urteil könnte die Position von Opfern beleidigender Kommentare stärken.