EGMR: Holocaust-Leugnung ist kein Menschenrecht

Die Leugnung des Holocausts ist nicht von der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute in Straßburg. Das Gericht des Europarats wies damit eine Beschwerde des NPD-Politikers Udo Pastörs gegen einen Schuldspruch in Deutschland ab.

Der frühere NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern war 2012 zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 6.000 Euro Geldbuße verurteilt worden. Pastörs hatte in einer Landtagsrede im Jänner 2010 vom „sogenannten Holocaust“ und einer „Auschwitzprojektion“ durch demokratische Parteien gesprochen. Eine Gedenkveranstaltung für die Opfer kritisierte er als „Betroffenheitstheater“ und das Andenken an die Toten als „einseitigen Schuldkult“.

Äußerungen widersprechen Werten der Konvention

Die Straßburger Richter urteilten nun, Pastörs habe „absichtlich die Unwahrheit gesagt, um Juden zu diffamieren“. Seine Äußerungen fielen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit, weil sie „den Werten der Konvention selbst entgegenstehen“. Deshalb sei seine Verurteilung kein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

Pastörs war in Deutschland gegen seinen Schuldspruch bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die Karlsruher Richter wiesen seinen Einspruch im August 2014 ab. Zu dieser Zeit war er vorübergehend Chef der NPD.