EGMR: Italien muss Regelung der lebenslangen Haft ändern

Italien muss das System zur Regelung der lebenslangen Haftstrafe ändern. Das Gesetz muss abgeschafft werden, das in Zusammenhang mit organisiertem Verbrechen oder Terrorismus lebenslänglich verurteilten Häftlingen jegliche Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung versperrt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestern.

Die lebenslängliche Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung oder auf Begünstigungen wegen guter Führung, sei eine Menschenrechtsverletzung, urteilte der EGMR. Italien hatte sich bisher unnachgiebig gezeigt. „Unser System ist ein Eckpfeiler im Kampf gegen die Mafia, und daran wird nicht gerüttelt“, sagte Justizminister Alfonso Bonafede.

Juristen behaupten dagegen, dass die lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verfassungswidrig sei. Ziel der Haft sei es, Sträflingen eine Möglichkeit der Umkehr zu geben, was bei lebenslanger Haft nicht möglich wäre. Laut einem 1992 nach dem Mord an den Mafia-Jägern Giovanni Falcone und Paolo Borsellino verabschiedeten Gesetz wurde beschlossen, dass in Zusammenhang mit organisiertem Verbrechen oder Terrorismus verurteilte Häftlinge kein Recht auf alternative Maßnahmen zum Gefängnis und auf jede Begünstigung dank guter Führung haben, die anderen Sträflingen gewährt werden.