I: Abgeordnete stimmen für Parlamentsverkleinerung

Die italienische Abgeordnetenkammer hat gestern in dritter Lesung für eine Verfassungsreform gestimmt, mit dem die Zahl der Parlamentarier verringert wird. Das Abgeordnetenhaus soll dem Gesetzesvorhaben zufolge künftig 400 statt 640 Mitglieder haben, der Senat 200 statt 315. Ziel der Reform ist es, die Arbeit im italienischen Parlament effizienter zu gestalten.

Da die Reform bereits vom Senat abgesegnet worden war, ist sie nun auch Gesetz, wie italienische Medien nach der Abstimmung berichteten. Die Reduzierung der Parlamentarierzahl um ein Drittel ist ein Steckenpferd der regierenden Fünf-Sterne-Bewegung, die von der Reform die Fortsetzung der im August eingegangenen Regierungskoalition mit den Sozialdemokraten abhängig gemacht hatte. Für die Reform stimmte eine große Mehrheit aus 553 Abgeordneten aus den Reihen der Regierungskoalition und der Opposition. 14 Parlamentarier stimmten gegen die Reform, zwei enthielten sich der Stimme.

Fünf-Sterne-Chef Luigi Di Maio sprach von einem historischen Tag für Italien. Das Land warte seit Jahren auf die Reform, die von 90 Prozent der Italiener befürwortet werde. Vorgesehen ist unter anderem eine Höchstzahl von fünf vom Präsidenten ernannten Senatoren auf Lebenszeit. Derzeit gibt es keine Einschränkung bei der Zahl der Senatoren auf Lebenszeit, die ein Staatschef ernennen darf. Die Zahl der von Italienern im Ausland gewählten Parlamentarier fällt von zwölf auf acht Deputierte und von sechs auf vier Senatoren.

Volksabstimmung noch möglich

Weil die Verfassungsreform nur mit einfacher Mehrheit beschlossen wurde, könnte sie noch einer Volksabstimmung unterzogen werden. Diese findet statt, wenn sie innerhalb von drei Monaten von 500.000 Wählern oder fünf Regionalparlamenten beantragt wird.

Nach der Verabschiedung der Reform muss noch ein neues Wahlgesetz über die Bühne gebracht werden. Die Regierungskräfte verhandeln über eine Wahlrechtsreform, nach der das Alter der Senatswähler von 25 auf 18 Jahre reduziert wird. Erwogen wird auch die Einführung eines konstruktiven Misstrauensantrags nach deutschem und spanischem Vorbild. Dieses sieht vor, dass ein Regierungschef nur gestürzt werden kann, wenn zugleich ein Nachfolger gewählt wird. Mit dieser Regelung soll ein politisches Vakuum verhindert werden.