Mutter mit Kleinkind auf dem Arm
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AK-Studie

Teilzeit bei Frauen mit Kindern gestiegen

Die Anzahl der erwerbstätigen Mütter ist in den vergangenen 15 Jahren stark gestiegen. Einen Schub gab es laut Arbeiterkammer (AK) vor allem bei Teilzeitbeschäftigung. Als wesentlichen Grund dafür sieht die AK die Einführung der Elternteilzeit im Jahr 2004.

Wer Rechtsanspruch darauf habe, findet nach Ansicht von AK-Präsidentin Renate Anderl leichter ins Berufsleben zurück. Trotzdem blieben viele Mütter in der Teilzeitfalle, gab sie zu bedenken. Zwar sind heute deutlich mehr Frauen erwerbstätig, bei der Stundenzahl bleiben sie jedoch im niedrigen Bereich – und zwar dauerhaft und mit deutlichen Auswirkungen auf das Gehalt. Familie und Job unter einen Hut zu bringen müsse leichter und auch anerkannt werden, forderte Anderl am Mittwoch bei der Präsentation einer gemeinsamen Studie mit FORBA zu Erwerbstätigkeit und Elternteilzeit. Sie verlangte ein Umdenken in Gesellschaft und Unternehmen.

Für die Studie wurden Daten von Eltern mit Kindern zwischen null und zehn Jahren der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria von 2005 bis 2017 analysiert. Laut Studie war 2005 die Hälfte der Frauen, deren jüngstes Kind zwei, drei Jahre alt war, nicht erwerbstätig, 34 Prozent arbeiteten Teilzeit, zehn Prozent hatten eine Vollzeitstelle. 2017 waren nur noch 36 Prozent nicht erwerbstätig, der Teilzeitanteil stieg auf 52 Prozent, während der Vollzeitanteil auf sieben Prozent zurückging.

Grafik zur Teilzeit von Frauen mit Kindern
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/AK

Mütter mit mittleren Abschlüssen profitieren stark

War der jüngste Nachwuchs 2005 zwischen vier und sechs Jahre alt, arbeiteten 16 Prozent der Mütter Vollzeit und 43 Prozent Teilzeit. 34 Prozent waren nicht erwerbstätig. 2017 lag dieser Anteil bei 23 Prozent, zugleich stieg der Anteil teilzeitbeschäftigter Mütter auf 58 Prozent, der Vollzeitanteil sank auf zwölf Prozent.

Im Schnitt lag die wöchentliche Arbeitszeit von Müttern mit vorschulpflichtigen Kindern im Beobachtungszeitraum von 2005 bis 2017 bei 19 bis 23 Stunden. Dazu kamen allerdings noch 27 Stunden pro Woche, die erwerbstätige Frauen unbezahlt in Haushalt, in Kinderbetreuung und Pflege leisten, so die AK.

Bei Müttern mit mittleren Abschlüssen wie Lehre, Matura oder Kolleg stieg die Erwerbstätigkeit am stärksten. Wenig tat sich hingegen bei Frauen mit Pflichtschulabschlüssen. Das habe auch damit zu tun, „dass diese Zielgruppen weniger Rechtsanspruch auf Elternteilzeit haben“, so Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie in der AK Wien.

Elternteilzeit: Leichter Anstieg bei Männern

Elternteilzeit nehmen fast ausschließlich Mütter in Anspruch, schloss die AK weiter aus der Untersuchung. Männer arbeiten immer noch Vollzeit und machen Überstunden, obwohl sich viele Väter stärker in der Familie engagieren wollten, so Anderl. Im Beobachtungszeitraum 2005 bis 2017 stieg der Teilzeitanteil der Väter mit vorschulpflichtigen Kindern von drei auf sieben Prozent – obwohl Männer viel öfter Rechtsanspruch auf Elternteilzeit hätten. Nahmen sie ihren Anspruch wahr, arbeiteten Väter mit im Schnitt 27 bis 30 Wochenstunden deutlich länger als Mütter.

Rechtsanspruch auf Elternteilzeit gibt es in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern und einer Beschäftigungsdauer von mindestens drei Jahren, wobei etwaige Karenzzeiten angerechnet werden können. „Die Elternteilzeit kann bis zum siebenten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden, es gibt einen Kündigungs- und Entlassungsschutz bis zum vierten Geburtstag und einen Motivkündigungsschutz bis zum siebenten Geburtstag“, so die AK. Es ist auch möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig in Elternteilzeit gehen, laut AK wüssten das viele allerdings nicht.

AK fordert Ausweitung des Rechtsanspruchs

Ist der Betrieb kleiner, oder entspricht das Arbeitsverhältnis nicht der Mindestdauer, kann Elternteilzeit freiwillig bis zum Ablauf des vierten Lebensjahres des Kindes vereinbart werden. Dabei seien Mitarbeiter dann aber vom „Goodwill“ des Arbeitgebers abhängig, so Anderl. In der Praxis sei das nicht relevant, meinte Moritz. Wenig Rechtsanspruch auf Elternteilzeit gebe es – wegen der Betriebsgrößen bzw. der kurzen Beschäftigungsdauer – vor allem in Gastronomie und Handel, bei freien Berufen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.

Deshalb soll der Rechtsanspruch auf Elternteilzeit auch auf kleinere Betriebe ausgeweitet werden. Um Familie und Beruf leichter zu vereinbaren, legte Anderl auch weitere Forderungen auf den Tisch. So soll etwa ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Kindergärten und Krippen investiert werden sowie der Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitmitarbeitern ab der ersten Stunde gelten und auf 50 Prozent angehoben werden.

Zudem soll es generell kürzere Arbeitszeiten geben. „Wir müssen uns die Wochenarbeitszeit genauso anschauen wie die Lebensarbeitszeit und wie die Arbeitszeit verteilt ist“, hieß es von der AK. Auch die Unternehmen müssten stärker in die Pflicht genommen werden, der Papamonat sei nur ein erster Schritt.