BUWOG-Prozess: Bareinzahlungen mit vielen Fragezeichen

Das Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank, das die Anklage dem Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) zuordnet, stand heute im Zentrum des 113. Verhandlungstages des BUWOG-Prozesses im Wiener Straflandesgericht. Befragt wurden dazu drei Zeugen und Zeuginnen, die alle bei der Meinl Bank arbeiteten. Auf das Ferint-Konto gab es hohe Bargeldeinzahlungen, deren Herkunft nicht oder nur teils dokumentiert wurde.

Laut Anklage wurden 500.000 Euro in bar von Grasser zur Meinl Bank gebracht und auf das dort geführte Ferint-Konto transferiert. Damals war Grasser noch Finanzminister. Grasser und ein Bankmitarbeiter hatten ausgesagt, dass Grasser das Geld außerhalb der Öffnungszeiten in bar in die Bank gebracht habe, so Staatsanwalt Gerald Denk. Laut Grasser hatte er das Geld in bar von seiner Schwiegermutter in der Schweiz erhalten, in bar über die Grenze gebracht und bei der Meinl Bank eingezahlt.

Zeugin: Von „manipulativen Berichten“ beeinflusst

Alle drei heute befragten Zeugen und Zeuginnen arbeiteten damals im Kassensaal der Meinl Bank, wobei zwei ehemalige Mitarbeiterinnen länger bei der Bank beschäftigt waren, der ehemalige Mitarbeiter aber nur 20 Wochen dort tätig war.

Die erste Zeugin S. hatte im Juli 2005 Bareinzahlungsbelege über je 25.000 Euro auf das Ferint-Konto ausgestellt. Auf den Belegen heißt es zum Einzahler des Geldes, „persönlich bekannt“. Damals habe ihr offenbar ein Mitarbeiter das Geld übergeben. Sie habe angenommen, dass ihm der Einzahler „persönlich bekannt“ war, weshalb sie auf eine Identitätsfeststellung verzichtet habe.

Dass sie in ihrer Einvernahme im Ermittlungsverfahren bei der Polizei ausgesagt hatte, das Konto sei von ihr immer Grasser zugeordnet worden, dem widersprach sie heute. Damals sei sie wohl von „manipulativen Medienberichten“ beeinflusst gewesen, so die Zeugin.

Grassers Schwiegermutter später als Berechtigte

Die zweite Zeugin H. hatte laut den Bankunterlagen das Ferint-Konto eingerichtet. Alle Angaben zum Konto seien vom Vorstand der Meinl Bank gekommen. Sie selber habe das Konto nicht betreut, sondern nur die Kontounterlagen vorbereitet und weitergeleitet. Für das Konto fehlten die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, sagte die Zeugin.

Daraufhin habe es eine Besprechung gegeben, bei der auch der Geldwäschebeauftragte der Bank anwesend gewesen sei. Später habe eine andere Mitarbeiterin ein Formular nachgebracht, in dem eine wirtschaftlich Berechtigte eingetragen war. Dass es sich dabei um die Schwiegermutter von Grasser gehandelt habe, habe sie erst später aus der Zeitung erfahren.

Zeuge: Nie angeschaut, was er gegenzeichnet

Der letzte befragte Zeuge S. erzählte zunächst über seine Anstellung bei der Meinl Bank: Er war von Ende 2005 bis Juni 2006 Sachbearbeiter und wurde nach eigenen Angaben wie ein „Banklehrling“ behandelt.

Er habe Kaffee kochen, Wurstsemmeln holen und die Post aufmachen müssen, nicht viel mehr. Warum seine Paraphe auf einem Bareinzahlungsbeleg über 330.000 Euro auf das Ferint-Konto stehe, das wisse er beim besten Willen nicht, beteuerte er. In seiner Einvernahme bei der Polizei hatte er angegeben, dass er zwei oder dreimal aushilfsweise etwas abgezeichnet habe, wenn ein Zweiter gebraucht worden sei, aber sich nie angeschaut habe, was er da gegenzeichnete.