Sozialversicherung: Zweitägige Verhandlung am VfGH beendet

Am Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ist gestern Nachmittag die zweitägige Verhandlung zur Sozialversicherungsreform zu Ende gegangen. Die Beratungen werden nun nicht öffentlich fortgesetzt. Die Entscheidung des Gerichtshofs werde dann schriftlich oder mündlich ergehen, so VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter. Wann das sein wird, ließ er offen.

Zuvor waren zum Abschluss noch Gutachter zum Einsparungspotenzial durch die Kassenfusion zu Wort gekommen. Werner Hoffmann von der WU Wien verteidigte seine Untersuchung, die hier – vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger angezweifelte – 95 bis 112 Mio. Euro jährlich prognostiziert.

Für die Abgrenzung des Untersuchungsbereichs plädierte Otto Krickl von der Uni Graz. Nicht 1,5 Mrd. Euro an Verwaltungskosten, sondern rund 500 Mio. Euro müssten Ausgangsbasis für Berechnungen sein, weil ja nicht der gesamte Sozialversicherungsbereich, sondern nur der Krankenversicherungsbereich fusioniert werde.

Entmachtung von Dienstnehmern als Hauptthema

Hauptthema des zweiten Tages der öffentlichen Verhandlung war die Entmachtung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den Verwaltungsgremien der Krankenkassen. Kassen- und Arbeiterkammer-Vertreter qualifizierten das als klar verfassungswidrig, die Vertreter der Bundesregierung widersprachen.

In den Organen der Sozialversicherungsträger sind sowohl Dienstnehmer als auch Dienstgeber vertreten, im Wesentlichen entsandt von den Interessenvertretungen, also der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer. In den Gebiets- und Betriebskrankenkassen sind die Dienstnehmer mit vier Fünfteln aber bisher klar in der Mehrheit, in der Pensionsversicherung sowie bei Eisenbahn und Bergbau mit zwei Dritteln. Durch die Reform der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung soll sich das radikal ändern, ab 2020 ist die Parität beider Seiten vorgesehen.