Deutsche Linke scheitert mit Klage gegen Anti-IS-Einsatz

Die Klage der Linken im deutschen Bundestag gegen den Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr ist gescheitert. Mit einem heute veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihren Antrag als unzulässig ab. Der Einsatz stütze sich auf die EU-Beistandsklausel und eine UNO-Resolution. Dass hierdurch die Rechte des Bundestags verletzt sein sollten, erscheine nach dem eigenen Vortrag der Linken ausgeschlossen.

Der Einsatz gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) war nach den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 beschlossen worden. Im Rahmen einer Beistandsklausel der EU-Verträge sicherte die Europäische Union danach Frankreich einstimmig ihre Solidarität und Unterstützung zu.

Der UNO-Sicherheitsrat bezeichnete den IS als „weltweite und beispiellose Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und rief dazu auf, weitere IS-Anschläge zu verhindern und den „Zufluchtsort“ des IS in Syrien und im Irak zu beseitigen.

Deutsche Regierung entsandte 1.200 Soldaten

Die deutsche Bundesregierung sagte daraufhin den Einsatz von 1.200 Soldaten zu, die aber nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sein sollten. Der Bundestag billigte das am 4. Dezember 2015. Das Mandat wurde 2018 verlängert. Es läuft am 31. Oktober 2019 aus, könnte aber verlängert werden.

Mit ihrer Klage gegen Bundesregierung und Bundestag argumentierte die Linken-Bundestagsfraktion, der Bundeswehreinsatz sei rechtswidrig. Es fehle eine ausreichende völkerrechtliche Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage nun als unzulässig ab. Die Bundesregierung habe im Zusammenhang internationaler Verträge gehandelt. Eine gesetzliche Ermächtigung hierfür sei nicht erforderlich. Eine unvertretbar weite Auslegung der UNO-Resolution zum IS sei nicht ersichtlich.