Behindertenanwalt für einheitliche Standards in Ländern

Die Forderung nach einheitlichen Standards in den Ländern für Menschen mit Behinderung hat Behindertenanwalt Hansjörg Hofer an die künftige Regierung adressiert. Es könne nicht sein, dass es „von der Postleitzahl abhängig ist“, ob es beispielsweise die Bereitstellung persönlicher Assistenz im Privatbereich gibt oder nicht, sagte Hofer heute.

Leistungen unterschiedlich geregelt

Auch etliche andere Leistungen seien in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt – „von zum Teil sehr gut bis fast nix“, so Hofer, der diesbezüglich Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung verlangte. Dessen müsse sich die kommende Regierung annehmen.

Geregelt werden könnte das etwa mit Hilfe einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern oder durch die Erlassung von Grundsatzgesetzen durch den Bund.

Auch beim Nationalen Aktionsplan für Behinderung für die Periode 2021 bis 2030 müsse diesem Aspekt entsprechend viel Raum gegeben werden. Denn der Vorgängerplan von 2012 bis 2020 sei ein „reiner Bundesplan“ gewesen, so Hofer. Im neuen Plan müssten neben der Einbindung der Betroffenen auch Indikatoren und Geldmittel definiert werden, um die gesetzten Ziele zu messen bzw. auch zu erreichen.

Wenig Fortschritte

Der Aktionsplan sei das Mittel, um die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die Österreich 2008 ratifiziert hat, „auf den Boden zu bekommen“, sagte die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Christine Steger: „Und wenn die Länder und Kommunen nicht mitwirken, ist ausgeschlossen, dass die Konvention umgesetzt wird.“

Der Monitoringausschuss arbeite gerade an seiner Stellungnahme für die nächste Staatenprüfung durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UNO, sagte Steger. Diese stehe im kommenden Jahr an. Bei den Mängeln, die im Zuge der bisher letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 festgestellt wurden – etwa im Bereich der Barrierefreiheit –, gebe es aus Sicht des Monitoringausschusses kaum Verbesserungen.