Tierversuchsgesetz: Verfahren gegen Österreich

Die Europäische Kommission leitet wegen der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere im Tierversuchsgesetz (TVG) 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Österreich habe die Richtlinie „nicht gänzlich zufriedenstellend in nationales Recht übertragen“, teilte die Kommission gestern mit.

Österreich hatte die EU-Richtlinie mit dem Anfang 2013 in Kraft getretenen TVG in nationales Recht umgesetzt. Laut Gesetz dürfen Tierversuche in Österreich nur durchgeführt werden, wenn es keine Alternativen dazu gibt, mit der geringstmöglichen Zahl an Tieren und mit minimaler Belastung.

Tierversuche, die an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden, müssen vom Wissenschaftsministerium genehmigt werden, das dabei von einer Expertenkommission beraten wird. Für die Genehmigung aller anderen Tierversuche sind die jeweiligen Länderbehörden zuständig.

Kompetenzen des Personals und Projektbeurteilungen im Fokus

Als Hauptkritikpunkte der österreichischen Regelung nennt die Kommission – die wegen der Tierversuchsrichtlinie bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen rund 20 EU-Länder eingeleitet hat – u. a. die Kompetenzen des Personals und Vorschriften betreffend die Projektbeurteilungen. Laut Wissenschaftsministerium handelt es sich dabei um „technische Details“.

So betont das Ressort zur Kritik an „Kompetenzen des Personals“, dass im Gesetz für Personen, die Tierversuche durchführen, durchaus spezielle Sachkenntnisse in Labortierkunde vorgeschrieben seien. Was fehle, sei eine Verordnung, in der diese Sachkenntnisse genauer definiert werden.

Bei „Projektbeurteilungen“ geht es um Ausnahmen, die beantragt werden können und wo der Punkt „Pflege und Unterbringung“ im Gesetz nicht explizit erwähnt wird. Jedenfalls betont man seitens des Wissenschaftsministeriums, dass die Kritikpunkte der Kommission „eingehend geprüft und mit den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen und aktualisierten Anpassungen ehestmöglich umgesetzt werden“.