FPÖ-Bundesgeschäftsführer Harald Vilimsky
ORF.at/Lukas Krummholz
9.500 Euro brutto

Vilimsky verteidigt Philippa-Strache-Gehalt

Für Debatten in der FPÖ sorgt weiterhin das kolportierte Gehalt Philippa Straches. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky verteidigte die Höhe des Gehalts von Strache in der „Tiroler Tageszeitung“ (Dienstag-Ausgabe). In den 9.500 Euro brutto für Strache sieht Vilimsky „durch ihre Leistungen nichts Verwerfliches“.

Strache habe „eine Menge an externem Input gebracht“. „Sie hat unter anderem sehr erfolgreich Social Media für die FPÖ neu ausgerichtet“, so Vilimsky laut der Zeitung. Philippa Straches Gage ist laut Vilimsky auf Wunsch ihres Ehemannes Heinz-Christian Strache erhöht worden.

„Die Gehaltserhöhung war der Wunsch des damaligen Klubobmannes Strache. Ich habe das weitergeleitet. Formal hat es die Klubdirektion umgesetzt, ein Anteil wurde jedenfalls von der Bundespartei refundiert“, sagte er der „Tiroler Tageszeitung“ (Dienstag-Ausgabe). Der freiheitliche EU-Mandatar Vilimsky ist Finanzreferent im FPÖ-Klub, Klubdirektor ist Norbert Nemeth.

FPÖ-Chef Norbert Hofer wollte die Causa bei einer Pressekonferenz am Dienstag nicht kommentieren. Das Dienstverhältnis sei aufgelöst, von Details habe er nicht gewusst, so Hofer. „Für mich ist die Causa abgehakt. Seit Ende Mai habe ich mich jeden Tag damit beschäftigt. Ich muss in die Zukunft schauen.“

Warten auf Entscheidung zu Mandat

Die Entscheidung, ob Philippa Strache ihr Mandat im Nationalrat annehmen will, steht indes weiter aus. Sie selbst wollte ihr Vorgehen bis 16. Oktober mitteilen. Doch dieses Datum, an dem die Bundeswahlbehörde tagt, hat laut Innenministerium „keine Relevanz“. Eher dürften andere Faktoren ausschlaggebend sein, etwa die Ermittlungen gegen Strache wegen Verdachts der Veruntreuung. Strache hatte über ihren Anwalt mitgeteilt, bis zum 16. Oktober zu entscheiden, ob sie das ihr zustehende Nationalratsmandat der FPÖ auch annehmen wird. Dann findet die Sitzung der Bundeswahlbehörde statt. Eine gesetzliche Frist ist das aber nicht, wie Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, am Montag sagte. Die Sitzung der Behörde hat „keine Relevanz in dieser Frage“, so Stein.

Strache ist mit dem 16. Oktober auch nicht automatisch Abgeordnete, wenn sie bis dahin nicht verzichtet hat. Das wird sie erst, wenn der Bundeswahlleiter den Wahlschein ausstellt und bei der Parlamentsdirektion hinterlegt. Das geschieht laut Stein am Morgen des 23. Oktober – an dem der Nationalrat zur Konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Strache müsste sich selbst von Parteiliste streichen

Dieser Wahlschein ist das amtliche Dokument, mit dem Abgeordnete Zutritt zum Nationalrat erhalten. Sitz und Stimme im Nationalrat bekommen sie – formal – erst mit der Angelobung, und zwar für die Dauer der Gesetzgebungsperiode. Allerdings kann jeder und jede Abgeordnete jederzeit das Mandat zurücklegen. Strache könnte sich auch am 23. Oktober angeloben lassen und gleich danach – oder irgendwann im Lauf der Periode – ihr Mandat zurücklegen.

Auch wenn Strache auf das Mandat verzichtet oder es später zurücklegt, gäbe es noch ein weiteres Detail zu klären – nämlich das der Streichung von der Parteiliste: Denn Strache wurde von der FPÖ auf Platz drei der Landesliste gereiht. Mittlerweile will die FPÖ sie zwar nicht mehr im Klub haben – aber die Wahlvorschläge können nachträglich von der Partei nicht mehr geändert werden. Gestrichen wird Strache von der Parteiliste nur, wenn sie selbst das beantragt.

Ermittlungen bestätigt

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt, dass gegen Philippa Strache – wie zuvor schon gegen ihren Mann und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian – im Zusammenhang mit Spesenabrechnungen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung eingeleitet worden ist. Ob das Einfluss auf ihre Entscheidung über das Mandat hat, ist unklar.

Die „Kronen Zeitung“ hatte bereits am Samstag berichtet, dass nun auch die Ex-FPÖ-Tierschutzsprecherin in den Spesenermittlungen der „SoKo Ibiza“ als der Untreue Verdächtigte bzw. Beschuldigte geführt werde. Eine Bestätigung gab es am Wochenende dafür nicht – die „Presse“ berichtete nun Montagvormittag, eine solche Bestätigung erhalten zu haben.

Bisher waren nur Untreueermittlungen gegen Ex-FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler Strache, gegen dessen ehemaligen Leibwächter und gegen eine langjährige persönliche Mitarbeiterin bekannt. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich dazu stets recht schweigsam, weil es sich um eine Verschlusssache handelt.

Privatausgaben über Scheinbelege verrechnet?

Es steht der Verdacht im Raum, dass Heinz-Christian Strache als Bundesparteiobmann Privatausgaben über Scheinbelege der Wiener Landespartei verrechnet haben soll – nicht abgesprochen und trotz eines üppigen Spesenkontos von 10.000 Euro im Monat. Die Straches haben die Vorwürfe um falsche Spesenabrechnungen stets zurückgewiesen. Auch Vorwürfe, Philippa Strache habe auf Parteikosten Kleidung und Handtaschen gekauft, wurden bestritten.

Heinz-Christian Straches Ex-Bodyguard und seine langjährige Büroleiterin wurden bereits einvernommen. Berichten zufolge soll der Securitymitarbeiter Rechnungen und Belege vorgelegt haben, die das Ehepaar Strache schwer in Bedrängnis bringen könnten. Das Ehepaar wurde bisher nicht einvernommen. Wann eine Einvernahme stattfinden soll, kann die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Den Verdächtigen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Für Heinz-Christian und Philippa Strache sowie alle anderen Genannten gilt die Unschuldsvermutung.